OLG Schleswig zur elektronischen Überwachung
Fußfessel auch ohne Gewaltschutzanordnung zulässig
Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung kann eigenständig angeordnet werden, entschied das OLG Schleswig. Dafür brauche es keine Gewaltschutzanordnung. Ungeklärt blieb, wie weit zusätzliche Verbotszonen rechtlich darauf gestützt werden können.