Pfingstwoche und häusliche Gewalt

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Pfingstwoche und häusliche Gewalt. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198336)
In der Pfingstwoche haben die Bundesgerichte wenig zu bieten – nur das BSG hat Verhandlungen angekündigt. Daher ein Rückblick auf ein Urteil zum Umgangsrecht eines mutmaßlich gewalttätigen Vaters an Feiertagen. Und ein Hinweis, was die Politik derzeit an Gesetzen gegen häusliche Gewalt anschiebt.
Häusliche Gewalt. An diesem Montag beginnt die „Sie ist in vielen Regionen durch Schulferien, Brückentage und volksfestähnliche Veranstaltungen geprägt“, weiß die KI zu berichten. Das sehen offenbar auch unsere obersten Bundesrichter sowie deren Kollegen am EuGH ähnlich und haben kaum etwas angekündigt. Welche Rechtsprobleme sich an diesem Feiertag ergeben können, zeigt etwa ein Beschluss des OLG Jena aus dem vergangenen Jahr. Er dreht sich um das derzeit auch von der Politik ausgiebig thematisierte Problem häuslicher Gewalt, gegen die der Bundestag soeben in letzter Lesung ein Reformpaket verabschiedet hat (NJW-aktuell H. 20/2026, 8): Das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ sieht unter anderem bundesweit vor, dass Familiengerichte nach spanischem Vorbild das Tragen einer „elektronischen Fußfessel“ anordnen können. Hinzu kommt der Entwurf für ein „Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz“, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vergangene Woche vorgelegt hat: Sie verspricht hierbei ein „Gesamtkonzept zum Schutz vor häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren“ – insbesondere durch einen weiteren Ausbau der Befugnisse von Familiengerichten sowie eine Stärkung der Kinderrechte (s. die Rubrik „Gesetzgebung“ in diesem Heft auf S. 8).
Die obersten Familienrichter von Thüringen hoben in jenem Verfahren einen Beschluss des AG Stadtroda auf. Dieses hatte auf Betreiben der Kindesmutter eine Gewaltschutzanordnung gegen den Vater erlassen und ihm für zwei Jahre untersagt, sich der Frau zu nähern oder Kontakt mit ihr aufzunehmen. Er hatte ihr nach dessen Erkenntnissen mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, so dass sie aus der Nase blutete; die gemeinsame Tochter saß dabei auf deren Schoß. Danach soll er die Mutter als „schlampig und dreckig“ beschimpft sowie versucht haben, sie erneut anzugreifen. Am Tag darauf wiederholte sich dies dem AG zufolge nicht nur – diesmal wurde auch das kleine Mädchen von den Schlägen getroffen. Anschließend habe der Vater die Frau mit beiden Händen gewürgt, worauf sie in Begleitung der Polizei zusammen mit der Dreijährigen die gemeinsame Wohnung verließ. Wie schon einmal zwei Jahre davor flüchtete sie nach mehreren Übergriffen pro Monat in ein Frauenhaus.
Der Mann legte Beschwerde beim OLG ein und verlangte ein umfangreiches Umgangsrecht; so die Erlaubnis, gemeinsam mit dem Kleinkind an sämtlichen Feiertagen wie Pfingsten und den entsprechenden Schulferien mit ihm zu verreisen. Dort sah man den Amtsermittlungsgrundsatz verletzt: Es fehle an belastbaren Feststellungen zur konkreten Gefährdung des Kindeswohls; das AG habe sich schlicht auf seinen persönlichen Eindruck gestützt. Das Elternrecht aus Art. 6 II 1 GG gebiete stets die Prüfung, ob ein begleiteter Umgang in Betracht komme. Auch die Istanbul-Konvention erfordere keinen automatischen Ausschluss des Umgangsrechts (BeckRS 2025, 725). Die Kölner OLG-Richterin Petra Volke sieht den Entscheid ihrer Jenaer Kollegen kritisch: Miterlebte Partnerschaftsgewalt beeinträchtige regelmäßig das Sicherheitserleben des Kindes in seinen Beziehungen sowie den Aufbau von Bindungen zu beiden Elternteilen (NZFam 2025, 347).
Sozialrecht. Das BSG urteilt am 28.5. über die Kostenerstattung für eine Kryokonservierung. Geklagt hat eine Frau, die vor ihrer Krebsbehandlung durch eine Bestrahlung Eizellen einfrieren ließ, um sie später künstlich befruchten lassen zu können. Krankenkassen und beide Vorinstanzen stellten sich gegen eine Bezahlung, weil der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) § 27a IV SGB 5 zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt und die entsprechende Gebührenordnungsposition in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen hatte. Am Tag davor befinden die obersten Sozialrichter darüber, ob sie die Bestimmung der Regelsätze des Jahres 2022 für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß §§ 28 f. SGB XII für verfassungskonform halten. Geklagt hat in zwei Parallelprozessen eine frühere Juristin (Jahrgang 1955).
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Prof. Dr. Joachim Jahn: Pfingstwoche und häusliche Gewalt. beck-aktuell, 20.05.2026 (abgerufen am: 21.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198336)



