"Ein bisschen Widerstand? Müssen Männer doch immer überwinden"

Zitiervorschlag
"Ein bisschen Widerstand? Müssen Männer doch immer überwinden". beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201561)
Eine Frau meldete in Italien Gewalt und Vergewaltigungen durch ihren Partner. Doch jahrelang geschah nichts. Die Staatsanwältin* fand es "normal", dass Männer für Sex ein "gewisses Maß an Widerstand" überwinden müssten. Jetzt hat der EGMR Italien verurteilt.
Eine "Klima des Terrors" beschrieb sie den italienischen Behörden. Doch über Jahre wollte der französischstämmigen Frau, die seit 2011 mit ihrem italienischen Kindsvater und zwei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt lebte, niemand helfen. Im Gegenteil, Staatsanwaltschaft und Gerichte fügten ihr, wie der EGMR nun feststellte, noch mehr Leid zu.
Im April 2021 wandte die Frau sich an die italienische Polizei. Über mehrere Jahre hinweg soll ihr Freund sowohl sie als auch die Kinder physischer und seelischer Gewalt ausgesetzt haben. Sie berichtete von mehrfachen Vergewaltigungen im Ehebett, teils im Beisein des jüngsten Kindes, regelmäßigen herabwürdigenden Kommentaren, physischen Züchtigungen mit einem Gürtel und Morddrohungen.
Während der Geburtstagsfeier ihres jüngsten Kindes habe ihr Partner ihr ein Messer an die Kehle gehalten und unter Zeugen gesagt, dass auch er früher oder später im Fernsehen lande – wohl in Anspielung auf jüngere Berichte von Femiziden. Insgesamt beschrieb sie ein "Klima das Terrors", das sich nach ihrem Auszug in eine geschützte Frauenunterkunft bestätigt habe. Bei gerichtlich angeordneten begleiteten Treffen versteckten sich die Kinder etwa aus Angst vor ihrem Vater im Kofferraum ihres Autos.
Die Staatsanwaltschaft aber beantragte zunächst die Einstellung des Verfahrens. Anklage wurde erst drei Jahre später erhoben, im Sorgerechtsverfahren erging erst im Jahr 2024 eine Entscheidung. Der EGMR hat nun festgestellt, dass die italienischen Justizbehörden bei der Behandlung des Falles in mehrfacher Hinsicht gegen die EMRK verstoßen haben. Der Frau sowie den beiden Kindern sprach das Gericht daher jeweils einen immateriellen Schadensersatz von 15.000 Euro zu (Urteil vom 02.07.2026 - application no. 9993/24).)
Sexistisches und stark stereotypisiertes Gesellschaftsbild
Die Anforderungen der EMRK an ein zügiges, gründliches und wirksames Ermittlungs- bzw. Strafverfahren seien hier nicht erfüllt worden. So habe die Staatsanwältin – laut italienischen Medienberichten ermittelte eine Frau –* zur Einstellung des Verfahrens zunächst argumentiert, dass der Messervorfall lediglich ein "schlechter Scherz" gewesen sei. Außerdem sei es schwierig zu beweisen, dass die Frau tatsächlich nicht in die sexuellen Aktivitäten eingewilligt habe. Schließlich sei es "normal", dass Männer bei sexuellen Avancen ein "Mindestmaß an Widerstand" überwinden müssen, den "jede Frau" in der Regel zeige, wenn sie erschöpft vom Alltag sei.
Diese Aussagen, so der EGMR, offenbarten ein sexistisches und stark stereotypisiertes Gesellschaftsbild. Diese würden – so auch ein Bericht der GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) – dazu führen, dass Opfer von häuslicher Gewalt im Gerichtssaal sekundär diskriminiert beziehungsweise viktimisiert würden. Zwar sei die Anklage nach Einwänden der Betroffenen trotzdem erhoben worden, die anberaumte Gerichtsverhandlung habe aber nicht stattgefunden.
Außerdem hätten die Behörden der Schwere der erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend Rechnung getragen. Das Gericht stellte fest, dass die Mutter im Nachgang zu ihrer Anzeige schwerer belastet worden sei als ihr Partner. Die Behörden hätten daher von Amts wegen Alternativen erwägen müssen – etwa ob ihr nicht das gemeinsame Haus zugesprochen oder eine Ausreise nach Frankreich genehmigt werden könnte. Insgesamt habe Italien damit gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter, erniedrigender Strafe oder Behandlung) sowie Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) verstoßen.
Gerichte sorgte für noch mehr Leid
Einen weiteren Verstoß sah der EGMR darin, dass das befasste Jugendgericht drei Jahre gebraucht habe, um eine finale Entscheidung zu treffen. Zwar sei der Mutter dabei das alleinige Sorgerecht zugestanden worden. Ihre sonstigen Anträge – insbesondere auf die gemeinsame Ausreise nach Frankreich – seien jedoch nicht behandelt worden.
Stattdessen habe das Gericht in seinen Entscheidungen nur ein vorgedrucktes Muster verwendet und dabei Passagen durchgestrichen, die nicht angewendet werden sollten. Eine detaillierte Analyse des Falles habe das Gericht vermissen lassen, was den erhobenen Vorwürfen wiederum nicht gerecht werde. Indem das Gericht die Anträge und Vorträge vollständig übergangen habe, sei der antragstellenden Mutter nur noch mehr Leid entstanden. In Fällen häuslicher Gewalt sei es absolut notwendig, dass alle Vorwürfe adressiert und auf Glaubwürdigkeit und Substanz überprüft würden sowie dass das Fehlverhalten des fraglichen Elternteils eingeordnet werde. Nichts davon sei geschehen.
Die Verzögerung des Verfahrens konnte der EGMR umso weniger verstehen, als die zuständigen Jugendschutzbehörden zwischen 2022 und 2024 mehrfach erhebliche Bedenken zur Situation geäußert hatten. Abgesehen davon laste ein verlängerter Aufenthalt in einer geschützten Unterkunft schwer auf dem psychischen und physischen Wohlbefinden der beiden Kinder, die nach der Flucht mit ihrer Mutter im Frauenhaus lebten. Im Vorgehen des Jugendgerichts sah das Gericht daher ebenfalls einen Verstoß gegen das Gebot der Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK).
*Anm. d. Red.: Die Formulierung zum Geschlecht der ermittelnden Person wurde nachträglich geändert, da aus italienischen Medien hervorgeht, dass es sich um eine Frau handelt (Änderung am Tag der Veröffentlichung, 18:22 Uhr, mam).
- Redaktion beck-aktuell, tbh, pl
- EGMR
- Urteil vom 02.07.2026
- 9993/24
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"Ein bisschen Widerstand? Müssen Männer doch immer überwinden". beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201561)



