Ukrainische Leihmutter
Bestellmutter wird ins Geburtenregister eingetragen
Wer sein Kind in der Ukraine durch eine Leihmutter austragen lässt, wird auch in Deutschland als Eltern eingetragen, wenn es so von einem Gericht in Kiew festgestellt worden ist. Da die Leihmutter selbst nicht eingetragen werden wollte, musste sie, so das AG Düsseldorf, auch nicht beteiligt werden.