Höchststrafe für Palliativmediziner

Zitiervorschlag
Höchststrafe für Palliativmediziner. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201556)
Bei Hausbesuchen hat ein Arzt getötet. Zunächst ging es um vier Fälle, angeklagt wurden 15 Morde. Nun liegt ein erstes Urteil vor. Doch der nächste Prozess zeichnet sich bereits ab.
Ein Palliativarzt ist wegen 15-fachen Mordes an Patienten und Patientinnen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das LG Berlin stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 41-jährigen Deutschen fest. Aüßerdem wurde eine Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe angeordnet und ein lebenslanges Berufsverbot verhängt.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mediziner von 2021 bis 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. "Die Patienten begaben sich in seine Hände – und er war derjenige, der sich über Leben und Tod erhob", sagte die Vorsitzende Richterin Sylvia Busch bei der Urteilsbegründung. Jüngstes Opfer ist eine 25-Jährige, ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
Richterin: "Wahrscheinlich nur Spitze des Eisberges"
"Die Patienten wollten leben", betonte Busch. "Die Taten haben nichts mit Palliativmedizin oder Sterbehilfe zu tun." Der Angeklagte habe die Tätigkeit in dem Bereich gewählt, um töten zu können.
Es sei ein außergewöhnliches Verfahren wegen der ungeheuerlichen Vorwürfe, so die Richterin. "Unfassbar war nicht nur die Anzahl – 15, er ist ein Serienmörder. Wahrscheinlich ist es nur die Spitze des Eisberges", sagte Busch weiter. Es bestehe der Verdacht, "dass darüber hinaus noch viel mehr Menschen durch die Hand des Angeklagten gestorben sind". Er habe in einem Telefongespräch zu seiner Frau gesagt, er habe schon lange getötet.
Unfassbar ist aus Sicht des Gerichts, dass es sich bei dem 41-Jährigen um einen nach außen freundlich auftretenden Arzt und Familienvater handelt. Unfassbar sei auch die Motivlage. Der Angeklagte habe "nicht aus Mitleid, nicht aus falsch verstandener Sterbehilfe oder Überforderung getötet", so die Richterin. Er habe getötet, "weil er unbehelligt dazu in der Lage war" und um als "selbstunsicherer Mensch daraus ein Gefühl größtmöglicher Macht" zu erlangen.
Überraschendes Geständnis
Mit seinem Urteil folgte das LG Berlin dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich gegen eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und gegen eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe ausgesprochen.
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten "Leid und Siechtum" zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Zum Abschluss des Prozesses entschuldigte er sich erneut bei den Hinterbliebenen.
Seit fast zwei Jahren in Haft
Der Arzt, der verheiratet ist und einen Sohn im Grundschulalter hat, sitzt seit Anfang August 2024 in Untersuchungshaft. Auslöser der Ermittlungen waren Brände, die er gelegt haben soll, um Tötungen von Patienten zu verdecken. Zunächst wurde wegen Brandstiftung mit Todesfolge ermittelt. Dabei geriet der Angeklagte zunehmend in den Fokus. Dazu beigetragen haben laut Staatsanwaltschaft Hinweise des Pflegedienstes, für den der Beschuldigte gearbeitet hatte.
Für den Fall richtete das Berliner LKA eine Ermittlungsgruppe des Morddezernats ein. Sie wertete Hunderte Patientenunterlagen aus. Im April 2025 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage in 15 Fällen gegen den in Frankfurt a.M. geborenen Mann, den Patientinnen und Patienten, Angehörige und Kolleginnen und Kollegen als einfühlsam beschrieben.
Weiterer Prozess möglich
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben in 76 weiteren Fällen und geht von einer weiteren Anklage noch in diesem Jahr aus. Mit Blick darauf kündigte der Arzt in seinem sogenannten letzten Wort vor Gericht an: "Ich werde mich in dem kommenden Verfahren deutlich früher einlassen."
Der Fall könnte einer der größten bundesweit sein. Bislang gilt eine Mordserie in Niedersachsen als die wohl größte der deutschen Nachkriegsgeschichte: Ex-Pfleger Niels Högel wurde 2019 wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt, der BGH bestätigte das Urteil 2020. Das Motiv für die Taten blieb unklar. Es sei ihm um die "Gier nach Spannung" gegangen, so das Gericht damals. Zuvor war Högel bereits wegen weiterer Morde verurteilt worden.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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Höchststrafe für Palliativmediziner. beck-aktuell, 08.07.2026 (abgerufen am: 08.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201556)



