EGMR zum "Joker"-Mordfall
Es gibt kein Prozessrecht auf privates Elterngespräch
Nur weil einem jugendlichen Straftäter kein privates Gespräch mit seiner Mutter ermöglicht wurde, darf sein Geständnis trotzdem verwertet werden. So entschied der EGMR im Falle des damals fünfzehnjährigen "Joker"-Mörders, der bei der polizeilichen Vernehmung zunächst gestanden hatte.