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Eigene Frau im Schlaf angezündet

BGH bestätigt lebenslange Haft für eifersüchtigen Ehemann

Funken und Flammen vor schwarzem Hintergrund
Bei lebendigem Leib verbrannt: Mann zündete Ehefrau im Schlaf an. m.mphoto

Weil er eifersüchtig war, setzte ein Mann aus Goslar seine schlafende Ehefrau in Brand. Sie sprang aus dem Fenster und starb wenige Stunden später an schwersten Verbrennungen. Der BGH bestätigt: gleich drei Mordmerkmale und besonders schwere Schuld.

Hinter der Tat stand die irrige Vorstellung des Mannes, seine Ehefrau sei ihm untreu. Deshalb übergoss er die schlafende Frau mit Benzin und setzte sie in Brand. In dem verzweifelten Versuch, sich vor den Flammen zu retten, sprang die Frau aus dem Schlafzimmerfenster und stürzte etwa vier Meter in die Tiefe. Durch ihre Schreie geweckt, eilten ihr Sohn und eine weitere Person zu Hilfe und konnten das Feuer schließlich löschen. Gerettet werden konnte die damals 40 Jahre alte Frau dennoch nicht, sie erlag wenige Stunden später ihren schweren Brandverletzungen. Etwa 90 bis 100 Prozent ihrer Körperoberfläche waren verbrannt.

Drei Mordmerkmale und besondere Schwere der Schuld

Das LG Braunschweig hatte den damals 51-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer bejahte die Mordmerkmale der Heimtücke, der Grausamkeit sowie des Einsatzes eines gemeingefährlichen Mittels und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung des Mannes hatte auf vermeintliche Unklarheiten und Widersprüche in den Zeugenaussagen verwiesen und einen Freispruch beantragt.

Gegen das Urteil legte die Verteidigung anschließend Revision vor dem BGH ein und rügte die Verletzung formellen sowie materiellen Rechts. Diese hat der BGH nun als unbegründet verworfen und die Entscheidung des LG vollumfänglich bestätigt (Beschluss vom 04.08.2026 - 6 StR 261/26). Die Überprüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, so die Karlsruher Richterinnen und Richter. Das Urteil ist damit rechtskräftig.