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Misshandlungsfälle im Gefängnis

Gablingen-Prozess gegen Justizbeamte beginnt im Januar

Ein Gefängnisgebäude umringt von Zäunen. Vor dem letzten Zaun ist eine grüne Wiese, auf der Laternen stehen.
Mindestens 51 Verhandlungstage sollen klären, was in der JVA passiert ist (Symbolbild) © juerginho / Adobe Stock

Über 100 Häftlinge sollen im Augsburger Gefängnis Opfer von Misshandlungen geworden sein. Ab Januar müssen sich deshalb 13 Justizbeamte vor Gericht verantworten, darunter die frühere Leiterin der JVA und ihre Stellvertreterin.

Der Prozess um mutmaßliche Gefangenen-Misshandlungen im Augsburger Gefängnis soll am 7. Januar 2027 vor dem LG Augsburg starten. Zunächst seien 51 Verhandlungstage angesetzt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Die Augsburger Allgemeine hatte zuerst darüber berichtet.

Die zuständige 1. Strafkammer hatte in der vergangenen Woche die beiden Anklagen der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Angeklagt sind 13 Justizbeamte, darunter die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Augsburger Vorort Gablingen sowie ihre Stellvertreterin. Die elf weiteren Beschuldigten sind ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der JVA - einer Art Spezialeinheit der Haftanstalt, die bei Gewalttätigkeiten eingreifen soll oder beim Umgang mit besonders gefährlichen Insassen eingesetzt wird.

Mega-Verfahren mit organisatorischen Herausforderungen

Insgesamt geht es um 170 Fälle, mehr als 100 Häftlinge sollen Opfer geworden sein. Den Beamten werden Freiheitsberaubung, Nötigung sowie Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Angesichts der Größe des Verfahrens und der Zahl der Angeklagten hat das Gericht organisatorisch einiges zu bewältigen. Allein der Platzbedarf für 13 Angeklagte mit ihren Anwälten dürfte erheblich sein. Darüber hinaus könnten neben Richtern und Staatsanwälten auch eine Reihe Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Das Gericht werde die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen, sagte der Gerichtssprecher.

Die Stellvertreterin der Gefängnischefin gilt als zentrale Figur in dem Justizskandal. Sie soll nach ihrer Versetzung nach Gablingen "ein System der Willkür etabliert" haben, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte. Gefangene sollen schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Sie soll darüber teilweise informiert gewesen sein und das Vorgehen unterstützt haben. Die Anwälte der Stellvertreterin hatten die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zurückgewiesen.

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