Angeklagter will nicht auf Anklagebank
Anwesend, und doch nicht da?
Das LG Ansbach war wohl überfordert, als der Angeklagte zwar erschien, aber nur vor sich hin monologisierte und der Anweisung, auf der Anklagebank Platz zu nehmen, keine Folge leistete. Ihn aber dann schlichtweg für "rechtlich nicht erschienen" zu erklären, ist keine Lösung, erklärte das BayObLG.