Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen

Zitiervorschlag
Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen. beck-aktuell, 19.02.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/12756)
Ein Oberstleutnant wollte einen Abteilungsleiter im Ministerium dazu bringen, ihm zu einem Posten zu verhelfen, und drohte, "erstaunliche Dinge" über einen Brigadegeneral und einen Generalmajor publik zu machen. Das BVerwG bestätigte nun: Er ist damit ein Sicherheitsrisiko.
Ein Oberstleutnant ärgerte sich über eine dienstliche Beurteilung und schrieb dem zuständigen Beamten im Verteidigungsministerium, der – ein Duz-Bekannter – ihm zu einem B3-Posten verhelfen sollte. Er versuchte, ihn unter Druck zu setzen, indem er damit drohte, "erstaunliche Dinge" über einen Brigadegeneral und einen Generalmajor publik zu machen: "Ich gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass Du Dich sehr bemühst" schrieb er. Das sei auch "dringend notwendig", weil er anderenfalls juristische Schritte ergreifen müsse und "ab einem bestimmten Punkt" ein gewisses "politisches und journalistisches Interesse in interessierten Kreisen" da sei, das auch diese "erstaunlichen Dinge" über die Kollegen betreffen werde.
Der Adressat leitete die Nachricht weiter, ein anschließendes Strafverfahren gegen den Oberstleutnant wegen versuchter Nötigung wurde aber gegen Auflage eingestellt. Auch ein gerichtliches Disziplinarverfahren wurde eingestellt, aber ein Dienstvergehen festgestellt.
Es braucht keine Straftat
- Redaktion beck-aktuell, hs
- BVerwG
- Beschluss vom 11.12.2025
- 1 WB 6.25
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Oberstleutnant drohte mit Leak, um an Posten zu kommen. beck-aktuell, 19.02.2026 (abgerufen am: 14.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/12756)



