Frühverrentung zulässig
(Kein) voller Einsatz auf der Richterbank
Ob es nun Wahnvorstellungen oder orthopädische Probleme waren, konnte offen bleiben. Weigert sich ein über Jahre immer wieder sehr lang dienstunfähiger Richter, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, muss er mit Konsequenzen rechnen.