Vorgetäuschte Polizeikontrolle war strafbare Nötigung

Zitiervorschlag
Vorgetäuschte Polizeikontrolle war strafbare Nötigung. beck-aktuell, 30.06.2026 (abgerufen am: 30.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201006)
Das KG hat die Verurteilung eines Polizisten wegen Nötigung bestätigt. Er hatte eine Verkehrskontrolle vorgetäuscht und dabei seine ungesicherte Dienstwaffe auf die Insassen gerichtet.
"Fickt euch! Die Ampel ist rot", rief ein Polizeibeamter in Richtung eines anderen Fahrzeugs bevor er sich entschloss, den Insassen eine Lektion zu erteilen. Für die sodann vorgetäuschte "Verkehrskontrolle" verurteilte ihn das LG Berlin I wegen strafbarer Nötigung – seine Revision zum KG verwarf dieses nun als offensichtlich unbegründet (Beschluss vom 10.04.2026 – 3 ORs 27/26).
Das "äußerst aggressive, überfallartige Verhalten" des Beamten habe sich dabei vor allem gegen den Beifahrer gerichtet, der für eine Ordnungswidrigkeit (offenbar ein Rotlichtverstoß) gar nicht in Betracht gekommen war. Die Drohgebärden gipfelten darin, dass der Beamte seine ungesicherte Dienstwaffe zog und sich in "entschlossener Schießhaltung" vor den Insassen aufgebaut habe, um diese einzuschüchtern. Einen Dienstausweis habe er zu keinem Zeitpunkt vorgezeigt und er sei auch nicht bereit gewesen, diesen aus seinem Fahrzeug zu holen. Im Nachgang habe er sich – wohlgemerkt in der Dienstzeit – in einem Tanzlokal einen Alkoholpegel von 1,16 Promille angetrunken.
Dass der Polizist den Tatbestand der Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB erfüllt hatte, habe das LG zurecht auf eine Reihe von Indizien gestützt. Abgesehen davon, dass es bei der vermeintlichen Verkehrskontrolle nur um die Zurechtweisung der Insassen gegangen sei, habe der Polizist den Vorfall weder aktenkundig gemacht noch einen Tatvorwurf gegen den vermeintlich schuldigen Fahrer erhoben. Trotz der angeblichen Gefahrenlage sei auch keine Verstärkung gerufen worden.
An der Verwerflichkeit seines Verhaltens (§ 240 Abs. 2 StGB) konnte die Revision nicht rütteln. Diese sei nicht nur vertretbar, sondern in Anbetracht des gravierenden Machtmissbrauchs geradezu zwingend festzustellen.
- Redaktion beck-aktuell, tbh
- KG
- Beschluss vom 10.04.2026
- 3 ORs 27/26
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Vorgetäuschte Polizeikontrolle war strafbare Nötigung. beck-aktuell, 30.06.2026 (abgerufen am: 30.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201006)



