Schranke für Ermittler
Biometrische Erfassung muss unbedingt erforderlich sein
Im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens darf die Polizei biometrische Daten nur dann erheben, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Ansonsten fehle es an der Rechtfertigung, so der EuGH. Der Beschuldigte dürfe dann auch nicht bestraft werden, wenn er sich verweigere.