Dealer als Facebook-Freund
Polizei muss selbst für aufgebrochene Tür bezahlen
Nach einer Wohnungsdurchsuchung war unklar, wer die Kosten für die aufgebrochene Tür tragen musste. Da der betroffene Mieter nichts von den Drogengeschäften seines Untermieters wusste, nahm das VG Regensburg ihn aus der Verantwortung.