Post aus der JVA
Brief mit Ejakulat ist eigentlich ein Paket
Weil der Brief eines Häftlings an seine Verlobte neben geistigen auch in körperlichen Ergüssen getränkt war, verhängte die JVA eine einwöchige Freizeitsperre. Vor dem LG Hagen hatte das keinen Bestand – obwohl das besamte Schriftstück streng genommen ein erlaubnispflichtiges Paket sei.