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Reform der Haftentschädigung

BRAK fordert mehr als höhere Tagessätze

Ein Mann hält einen 100-Euro-Schein in die Kamera.
100 statt 75 Euro pro Tag will die BRAK in viel mehr Fällen durchsetzen. © mpix-foto / Adobe Stock

Wer zu Unrecht inhaftiert war, soll leichter und mehr Geld bekommen. So weit, so gut, meint die BRAK. Doch warum sollen Betroffene anderer rechtswidriger Ermittlungsmaßnahmen weiter außen vor bleiben?

Das Bundesjustizministerium plant eine Reform der Entschädigung für zu Unrecht erlittene Straf- und Untersuchungshaft. Vorgesehen sind höhere Entschädigungssätze, Verfahrensvereinfachungen und der Wegfall der bisherigen Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen. So soll die pauschale Haftentschädigung von 75 auf 100 Euro pro Tag steigen; bei längerer Haft sind höhere Pauschalen vorgesehen. Zudem sollen ersparte Aufwendungen während der Haft künftig nicht mehr von Vermögensschäden abgezogen werden. 

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt die geplanten Änderungen grundsätzlich. Sie bedauert aber, dass der Entwurf zwar die Rechtslage verbessere, aber weiterhin keine wirksame Wiedereingliederung der Betroffenen gewährleiste. In ihrer Stellungnahme kritisiert die Rechtsanwaltskammer insbesondere, dass die Darlegungs- und Beweislast für Vermögensschäden unverändert bleibt.

Zudem greift die Reform aus Sicht der Anwaltskammer zu kurz, weil sie weiterhin nur unrechtmäßige Freiheitsentziehungen erfasst. Auch andere rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen wie Vermögensarreste, Telekommunikationsüberwachungen, Observationen oder DNA-Maßnahmen könnten erhebliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Folgen haben. Die BRAK regt deshalb an, das Strafverfolgungsentschädigungsgesetz schrittweise zu einem allgemeinen Entschädigungsrecht für rechtsgrundlose strafprozessuale Zwangsmaßnahmen auszubauen. Effektive Wiedergutmachung müsse allen Menschen offenstehen, die zu Unrecht strafrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt waren.