Verdacht des Versicherungsbetrugs
Gastronom wird für Durchsuchung nicht entschädigt
Weil die Staatsanwaltschaft einen Versicherungsbetrug vermutete, ließ sie die Geschäfts- und Privaträume eines Mannes durchsuchen, bei dem eingebrochen worden war. Obwohl sich der Verdacht später als falsch erwies, geht der Gastronom vor Gericht leer aus.