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Kriegsverbrechen in Syrien

BGH belässt es bei lebenslang für Milizionär

Auf einer Stele befindet sich der Schriftzug "Bundesgerichtshof", darunter ist auf dem Stein der Bundesadler abgebildet.
Der BGH sah keine Rechtsfehler. © Ardan Fuessmann / Adobe Stock

Die lebenslange Haftstrafe für einen Mann, der im syrischen Bürgerkrieg gefoltert und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, ist rechtskräftig. Der BGH hat ein Urteil aus Stuttgart unter die Lupe genommen - und keine Fehler gefunden.

Der BGH in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten. Der Syrer hatte in Karlsruhe ein Urteil des OLG Stuttgarts anfechten wollen, das ihn 2025 zu einer lebenslangen Haft verurteilt hatte. (Urteil vom 06.08.2026, 3 StR 584/25)

Nach Erkenntnissen des Stuttgarter Gerichts war der Mann zwischen 2012 und 2014 in der syrischen Stadt Busra Al Sham Mitglied einer örtlichen Hisbollah-Miliz. Solche Milizen gingen laut BGH für das Assad-Regime gewaltsam gegen vermeintliche Staatsfeinde vor. Der Angeklagte habe sich in dieser Zeit an Überfällen, Verhaftungen und Plünderungen gegen Zivilisten beteiligt. Dabei seien auch Menschen gefoltert und getötet worden.

Der dritte Strafsenat des BGH fand keine durchgreifenden Rechtsfehler in dem Urteil aus Stuttgart. Obwohl der Mann seine Verbrechen in Syrien begangen habe und kein Deutscher sei, könne er in Deutschland dafür verurteilt werden. Das macht das Weltrechtsprinzip möglich, wie der BGH erklärte. Das Prinzip erlaubt die weltweite Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.