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Leihmutter-Fall in Düsseldorf

Richterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen

Schriftzug "Landgericht und Amtsgericht Düsseldorf" an einem Gebäude
Eine Richterin des AG Düsseldorf stand hier selbst als Angeklagte vor Gericht. © Karsten / Adobe Stock

Dass eine Richterin wegen Rechtsbeugung vor Gericht steht, passiert selten. Aber nicht jeder Rechtsfehler ist Rechtsbeugung, befindet das AG Düsseldorf schließlich in eigener Sache.

Eine Düsseldorfer Richterin ist vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen worden. Der dafür erforderliche Vorsatz sei der Angeklagten nicht nachzuweisen, sagte der Vorsitzende Richter nach mehr als vierstündiger Verhandlung am AG Düsseldorf (Az.: 402 Ls 20/25). 

Die Richterin hatte den Antrag eines Ehepaares abgelehnt, die Ehefrau als Mutter eines Mädchens in das Geburtenregister einzutragen, das 2018 in der Ukraine von einer Leihmutter zur Welt gebracht wurde und 2019 nach Deutschland kam.

Die Richterin sagte, sie habe sich an der Rechtsauffassung des Standesamtes orientiert. Dieses hatte eine Änderung des Geburtenregisters unter Verweis auf das deutsche Recht abgelehnt. Die Leihmutterschaft ist nach deutschem Recht verboten. 

Der Kindsvater, selbst Jurist, warf der Richterin vor, seine Argumente nicht berücksichtigt und ihre Entscheidung nicht nachvollziehbar begründet zu haben. Zunächst stellte er einen Befangenheitsantrag, später zeigte er die Richterin wegen Rechtsbeugung an.

Urteil aus Kiew nicht berücksichtigt

Der Kindsvater hatte ein Urteil eines Gerichts in Kiew vorgelegt, wonach er und seine Ehefrau dort als Eltern des Kindes registriert worden waren. Dieses Urteil hätten die deutschen Gerichte beachten müssen. Staatsanwalt Thomas Tupait wertete es als Rechtsfehler, dass die Richterin diese Entscheidung nicht berücksichtigt habe. Zugleich zeigte er sich nach der Verhandlung davon überzeugt, dass die Angeklagte davon ausgegangen sei, rechtmäßig zu handeln.

Nach der Strafanzeige wegen Rechtsbeugung hatte ein Richterkollege die Sache übernommen, die Entscheidung korrigiert und den Eintrag ins Geburtenregister veranlasst. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Anklageerhebung zunächst abgelehnt und das Verfahren gegen die Richterin einstellen wollen, war aber von der Generalstaatsanwaltschaft überstimmt worden.

Für die Richterin stand viel auf dem Spiel: Rechtsbeugung ist ein Verbrechen, die Mindeststrafe liegt bei einem Jahr. Bei einer Verurteilung hätte ihr die Entfernung aus dem Richterdienst und der Verlust der Pensionsansprüche gedroht.

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