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Xavier Naidoo vor Gericht

Dieser Weg führt auf die Anklagebank

Xavier Naidoo spricht auf einer Demonstration.
LG Mannheim eröffnet Strafverfahren gegen Xavier Naidoo © picture alliance / dts-Agentur | -

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat zweimal Anklage gegen Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung. Eine davon lässt das LG Mannheim nun zu.

Gegen den Sänger Xavier Naidoo ("Dieser Weg", "Sie sieht mich nicht") hat das LG Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.

Zweite Anklage nicht zugelassen

Die übrigen Anklagepunkte eines zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim OLG Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.

Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. "Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue", sagte er damals. Seine Anwälte betonen zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der 54-Jährige lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab.

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