Transfeindlicher Post
Ohne Angriff auf die Menschenwürde ist es keine Volksverhetzung
Ein X-Post, der provoziert und verletzt – aber ist er auch strafbar? Das BayObLG zog eine scharfe Linie: Zwischen Provokation und Volksverhetzung liege mehr als nur Empörung. Wo genau, zeigt der Fall, der mit einem Freispruch endete.