Bundesrat für neuen Straftatbestand

Zitiervorschlag
Bundesrat für neuen Straftatbestand. beck-aktuell, 10.07.2026 (abgerufen am: 10.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201826)
Antisemitische Vorfälle nehmen zu. Der Bundesrat schlägt auf Hessens Initiative vor, das Leugnen des Existenzrechts Israels solle strafbar werden - mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Verfassungsrechtler haben Bedenken.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Nachdem ein entsprechender Vorschlag Hessens in der Länderkammer eine Mehrheit gefunden hat, wird sich nach der Sommerpause der Bundestag damit befassen müssen. Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler haben allerdings im Vorfeld Bedenken gegen das Vorhaben vorgebracht. Sie sehen die Meinungsfreiheit gefährdet.
Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar soll dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist "die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern."
Hessens Justizminister, Christian Heinz (CDU), betonte in der Sitzung, der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen die Meinungsfreiheit und nicht gegen Kritik an der israelischen Regierung. Die vorgeschlagene Änderung sei "rechtlich geboten und auch politisch notwendig".
Hessen sieht Signalwirkung
Deutschland dürfe kein Land sein, dass bei Judenhass auf den Straßen wegschaue. Nach der Abstimmung erklärte Heinz: "Von diesem Tag wird ein wichtiges Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land gesendet: Wir wollen und wir werden jüdisches Leben in Deutschland besser schützen."
Hintergrund der Reform ist der drastische Anstieg antisemitischer Vorfälle in Deutschland seit den Terroranschlägen der Hamas am 7. Oktober 2023 und der anschließenden Besetzung des Gazastreifens durch Israel: Bei den als antisemitisch eingestuften Hassdelikten stellte die Polizei im vergangenen Jahr einen Anstieg um 5% auf 6.548 Straftaten fest. "Internationale Konfliktlagen emotionalisieren auch in Deutschland", sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, bei der Vorstellung der Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität. So stehe fast die Hälfte der 2025 festgestellten antisemitischen Hasskriminalität im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt.
Bisher sieht das Recht keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts oder den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Einschlägige Parolen könnten derzeit beispielsweise nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas ("from the river to the sea") handelt, so das Justizministerium Hessen. Dabei gehe es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle.
Verfassungsrechtliche Fragen bleiben
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat Ende Mai in einer Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Strafbewehrung öffentlicher Leugnungen des Existenzrechts Israels ausgeführt, ein entsprechender Gesetzentwurf dürfte ein "Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung darstellen" und wäre damit grundsätzlich nicht mit der Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG vereinbar. Art. 5 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Meinungsfreiheit nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden darf, also eben nicht durch Gesetze, die konkrete Äußerungen ins Visier nehmen.
Der Bundesrat beruft sich in diesem Zusammenhang jedoch auf die sogenannte Wunsiedel-Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2009: Diese eröffne die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen, wenn sie die "Verfassungsidentität" der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen. Dies sei bei der Leugnung des Existenzrechts Israel der Fall, da der Schutz Israels und des jüdischen Volkes deutsche Staatsräson sei.
Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich und gab zu der Abstimmung im Bundesrat zu Protokoll, es teile zwar das Anliegen, "antisemitische Vernichtungsaufrufe wirksam zu bekämpfen". Gleichwohl sehe man einen neuen Straftatbestand mit erheblichen rechtlichen und kriminalpolitischen Fragen verbunden, die derzeit nicht hinreichend beantwortet seien.
Die Bundesregierung kann sich nun zum Gesetzentwurf der Länder äußern. Anschließend ist der Bundestag am Zug.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- mit Material der dpa
Zitiervorschlag
Bundesrat für neuen Straftatbestand. beck-aktuell, 10.07.2026 (abgerufen am: 10.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201826)



