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Meinungsfreiheit und Machtkritik

"Pinocchio muss man aushalten"

Holzfigur von Pinocchio in Nahaufnahme
Sollte ein Bundeskanzler den Vergleich mit einer Holzfigur scheuen? © PPJ / Adobe Stock

Ermittlungsverfahren wegen Robert Habecks Titulierung als "Schwachkopf" oder Friedrich Merz als "Pinocchio" sorgen immer wieder für Diskussionen. Charlotte Schmitt-Leonardy hält die Politiker-Beleidigung für problematisch und plädiert stattdessen für mehr Streitkultur.

beck-aktuell: In den vergangenen Wochen und Monaten haben Strafverfahren wegen sogenannter Politiker-Beleidigungen immer wieder für Aufsehen gesorgt. Frau Professorin Schmitt-Leonardy, was treibt Sie als Strafrechtlerin dabei um?

Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy: Mich treibt um, dass Ermittlungsverfahren und auch rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wegen bloßer Worte zugenommen haben – also wegen Äußerungen, die man als frech oder unerhört bezeichnen kann. Natürlich können Worte strafbar sein, etwa wenn damit zu Gewalt aufgerufen wird. Aber wenn es um die einfache Beleidigung geht – also keine Verleumdung oder üble Nachrede, sondern die Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung – macht mir die Entwicklung Sorgen. Diese Verfahren scheinen häufiger zu werden und sie betreffen oft Äußerungen, die auch als Machtkritik verstanden werden können.

beck-aktuell: Sprechen wir gerne über konkrete Beispiele.

Schmitt-Leonardy: Etwa der Fall "Schwachkopf Professional", in dem Robert Habeck in einem Post so bezeichnet wurde – mit sehr begrenzter Reichweite. Trotzdem stand da eines Morgens bei einem Mann die Polizei vor der Tür und wollte Geräte beschlagnahmen. Selbst, wenn solche Verfahren am Ende eingestellt werden: Das dauert, kostet Geld und Nerven – und es macht Eindruck. Solche Verfahren können dazu führen, dass sich Menschen in Zukunft überlegen, ob sie noch Kritik äußern. Das halte ich für problematisch in einer Demokratie.

"Das ist, als wollte man Pudding an die Wand nageln"

beck-aktuell: Das Strafrecht arbeitet bei Beleidigungsdelikten mit eher vagen Begriffen. Ist das ein Problem?

Schmitt-Leonardy: Ja, das ist vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgrundsatzes problematisch. Es ist naheliegend, dass man vage bleibt, wenn man etwas so schwer Fassbares wie "Ehre" schützen will. Das ist, als wollte man Pudding an die Wand nageln. Aber im Strafrecht dürfen wir solche Unschärfen nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Jemand, bei dem morgens die Polizei klingelt, muss zumindest eine grobe Vorstellung davon haben, was er falsch gemacht haben könnte. Das ist bei diesen Delikten oft nicht der Fall. Begriffe wie "Herabwürdigung" oder "Erschweren des öffentlichen Wirkens" sind nicht klar definiert und werden auch von unterschiedlichen Gerichten uneinheitlich ausgelegt.

beck-aktuell: Liegt das Problem im Gesetz oder in der Anwendung?

Schmitt-Leonardy: Vermutlich in beidem, wobei ich mich bei Zahlen zur Anwendung zurückhalte. Was wir sehen, ist jedenfalls ein Trend zu mehr Verfahren, insbesondere seit der Verschärfung der Politikerbeleidigung im Jahr 2021.

Die Intention dahinter – gegen Hass und Hetze vorzugehen – verstehe ich. Aber offenbar hat dieses Signal dazu geführt, dass Staatsanwaltschaften schneller tätig werden, auch bei frechen Äußerungen, die früher nicht zu kriminalstrafrechtlichen Konsequenzen geführt hätten.

"Man gewinnt keine Debatten mit dem Strafrecht"

beck-aktuell: Die Politikerbeleidigung nach § 188 StGB steht aktuell besonders in der Kritik und soll nach dem Wunsch der Justizministerinnen und Justizminister der Länder reformiert werden. Brauchen wir diesen Tatbestand?

Schmitt-Leonardy: Ich will hier keine absolute Position einnehmen, aber ich sehe ihn sehr kritisch. Ich verstehe die gesetzgeberische Intention, die mit Schutzgedanken zusammenhängt – gerade Kommunalpolitiker sind massiv Anfeindungen ausgesetzt. Da ist es nachvollziehbar, dass der Staat reagieren will.

Die Frage ist aber: Erreicht man damit etwas? Die Forschung legt nahe, dass strengere Strafandrohungen Debatten nicht verbessern. Im Gegenteil – im Fokus stehen dann Fälle wie "Pinocchio" oder "Schwachkopf", während wirklich bedrohliche Entwicklungen nicht unbedingt besser erfasst werden.

beck-aktuell: Was wäre die Alternative?

Schmitt-Leonardy: Man könnte den Tatbestand schon in der Rechtsanwendung deutlich einschränken. Das BVerfG hat drei Konstellationen definiert: Formalbeleidigung, Schmähkritik und Angriffe auf die Menschenwürde. Das würde schon zahlreiche Konstellationen frecher Machtkritik aus dem Fokus der Strafverfolgung herausnehmen. Zudem sollte die tatsächliche Reichweite einer Äußerung stärker berücksichtigt werden. Ein Post mit 400 Leserinnen und Lesern ist etwas anderes als eine massenhaft verbreitete Botschaft. Ich fände es aber auch legislativ sinnvoller, den Tatbestand der Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) auf Fälle der Verleumdung und üblen Nachrede zu beschränken.

"Mehr Zumutungen für die Demokratie"

beck-aktuell: Was heißt das insgesamt für die Meinungsfreiheit?

Schmitt-Leonardy: Ich bin der Meinung, dass wir bei Werturteilen – also bei Frechheiten, Wut oder scharfer Kritik – mehr Raum lassen sollten. Gerade wenn sie sich gegen politische Akteure richten. "Pinocchio" etwa – eine Äußerung gegenüber Friedrich Merz, wegen der auch ermittelt wurde – sollte ein Politiker aushalten.

Das heißt nicht, dass alles erlaubt ist; Drohungen oder Aufrufe zu Gewalt müssen konsequent verfolgt werden. Aber zwischen strafbarer Hetze und scharfer Kritik liegt ein Bereich, den die Demokratie braucht – auch wenn er manchmal unangenehm ist.

beck-aktuell: Am Ende ist das also eine Frage der politischen Kultur?

Schmitt-Leonardy: Absolut. Strafrecht ist immer eine vergleichsweise einfache Antwort – man erlässt ein Gesetz und hat das Gefühl, gehandelt zu haben. Aber der verrohte Diskurs lässt sich dadurch nicht lösen. Stattdessen sind wir alle gefordert: Bürgerinnen und Bürger, aber auch Politikerinnen und Politiker. Gerade sie sollten im öffentlichen Raum mit gutem Beispiel vorangehen. Das ist viel anstrengender, als auf die Karte Strafrecht zu setzen – aber letztlich der Weg, der meines Erachtens einer pluralistischen Demokratie besser gerecht wird.

beck-aktuell: Frau Professorin Schmitt-Leonardy, ich danke Ihnen für das Gespräch!

Hör-Tipp: Über Eingriffe in die Meinungsfreiheit und den Wert des Streits in einer Demokratie spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy auch mit Dr. Ronen Steinke in der ersten Folge von "recht:zeitig", dem neuen Podcast über Recht, Gesellschaft und Demokratie in der Zeitenwende, produziert durch den Nomos Verlag, unterstützt durch die ZEIT STIFTUNG BUCERIUS.

Das Gespräch hören Sie in voller Länge in Folge 98 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.