Meinungsfreiheit und Ehrschutz
Weg mit der "Politikerbeleidigung"!
Mit § 188 StGB wollte der Gesetzgeber Amtsträger und die Demokratie vor einem zunehmend verrohten Diskurs schützen, nun steht die Norm selbst in der Kritik. Gut so, denn für die hehren Ziele braucht es kein Sonderstrafrecht, meint Jörn Claßen.