Die gesetzlichen Verschärfungen wackeln

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die gesetzlichen Verschärfungen wackeln. beck-aktuell, 09.06.2026 (abgerufen am: 09.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199491)
Der Strafbefehl gegen einen Facebook-Kommentator, der Kanzler Friedrich Merz "Lügenfritz"* genannt hat, hat die Diskussion um die jüngste Verschärfung des § 188 StGB neu entfacht. Die verbreitete Empörung darüber scheint zu einer Reform zu führen.
Hausdurchsuchungen, monatelange Beschlagnahmungen von Handys und Strafbefehle wegen ätzender Äußerungen gegenüber Politikern bringen immer mehr Bürger und Bürgerinnen auf die Palme. Deren Sorge um die Meinungsfreiheit und die Empörung über ein "Sonderrecht" für Volksvertreter beunruhigt nun auch die Politik. Das hat sich bei einer Diskussionsrunde zur Eröffnung des Deutschen Anwaltstags, der heute und am Mittwoch zunächst nur virtuell stattfindet, gezeigt.
"Meinungsfreiheit ist ein ganz hohes Gut – auf der anderen Seite aber auch Ehrschutz, weil Anstand und Respekt Grundlage für ein Miteinander in unserer Gesellschaft sind", unterstrich CDU-Politiker Martin Plum, zugleich Justiziar seiner Bundestagsfraktion, zwar zum Auftakt des Anwaltstags. Der 2021 zuletzt in mehreren Punkten verschärfte § 188 StGB, der die gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt, habe allerdings sowohl gesellschaftlich als auch bei den Ermittlungsbehörden zu Verunsicherung geführt.
Es würden schon Fälle verfolgt oder sogar bestraft, so Plum, bei denen man sich fragen könne, ob das überhaupt eine Beleidigung sei. Gefährlich nannte er den Eindruck, für Politiker gälten andere Regeln als für jeden anderen Menschen. Der CDU-Rechtspolitiker nannte es daher wichtig zu überlegen, ob nicht beispielsweise wieder ein gleicher Strafrahmen für alle Menschen gelten solle – und ob ein Politiker es nicht wieder selbst in der Hand haben sollte, ob er ein Strafverfahren unterstützt.
"Hass und Hetze gerade gegen Frauen"
Zurückhaltender äußerte sich im Fernsehstudio von Alex TV in Berlin in Zusammenarbeit mit dem DAV* die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge. "Eigentlich müsste doch für alle selbstverständlich sein, dass wir einen respektvollen Umgang miteinander haben." Es sei nicht akzeptabel, jemanden als "Schwachkopf" zu bezeichnen, wie dies jemand in satirischer Verfremdung einer Shampoo-Reklame gegenüber dem damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) getan hatte.
Zwar schütze § 188 StGB Politiker und Politikerinnen besonders – aber nur in einem sehr, sehr engen Anwendungsbereich. Und dafür gebe es einen guten Grund: "Wir sehen, dass Politiker und Politikerinnen immer mehr Hass und Hetze ausgesetzt sind, um sie aus den Ämtern zu vertreiben." Gerade in der Kommunalpolitik seien wegen dieser Bedrohungen immer weniger Menschen bereit, sich ehrenamtlich zu engagieren – insbesondere im Bereich des erstarkten Rechtsextremismus. Also ein ausgewogener Kompromiss aus Sicht Wegges; nach eigenem Bekunden erstattet sie selbst regelmäßig Anzeigen, zumal insbesondere Frauen betroffen seien. Aber: Man müsse auch immer bereit sein, darüber zu reden, ob die jetzige Strafvorschrift noch Sinn mache.
Sowohl Wegge als auch Plum berichteten, dass derzeit in ihren jeweiligen Fraktionen darüber diskutiert werde und Schwarz-Rot dies anschließend gemeinsam erörtern wolle.
Für die Opposition (auch für die AfD, die der DAV traditionell nicht miteinlädt) war ohnehin klar: Trotz der zunehmenden Verrohung der Sprache in den sozialen Netzwerken müssten Änderungen her. Volksvertreter müssten von Leuten, die sich ohnmächtig fühlten, aus einer Emotion heraus mit kräftigen Ausdrücken belegt werden können, sagte Helge Limburg von den Grünen. Nur zwei Morddrohungen, die er erhalten habe, habe er einmal angezeigt. Allerdings ohne Ergebnis: Die Urheber ließen sich nicht ermitteln.
Für Aaron Valent von den Linken war die Konsequenz ohnehin klar: "Abschaffen!" Um Kommunalpolitiker zu schützen, müsse man vielmehr die Demokratie fördern und die "rechten Räume" kleiner machen. Der Abgeordnete ist übrigens ein untypischer Rechtspolitiker: Er ist kein Jurist, sondern Rechtsanwaltsfachangestellter – und hat die Ausbildung erst abgeschlossen, als er bereits im Parlament saß.
Viele Stimmen für Novelle
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte nach dem neuen Fall gesagt, dass die Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz geschützt sei – alles, was darüber hinausgehe, verschärfe die politische Stimmung im Negativen. Ähnlich hatte sich zuvor schon der Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn, geäußert. Auch der neu gewählte FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb auf der Plattform X: "Dieser autoritäre staatliche Verfolgungseifer ist nicht hinnehmbar. § 188 StGB muss weg."
Ein entsprechender Antrag der AfD war zwar im Januar von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Die Linken hatten aber bereits im Jahr 2016 im Parlament die Aufhebung des "Sonderbeleidigungsdelikts" beantragt. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) will auf der Justizministerkonferenz an diesem Freitag die Streichung oder zumindest Einschränkung der Norm vorschlagen.
Weitere rechtspolitische Themen diskutiert
Daneben kamen in der Veranstaltung natürlich auch berufspolitische Themen zur Sprache. Die geplante ZPO-Reform, für die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits diverse Gesetze zur Digitalisierung und Erprobung auf den Weg gebracht hat, will Plum noch in dieser Legislaturperiode hinkriegen. Dabei geht es unter anderem um eine mögliche Höchstlänge für Schriftsätze oder eine verpflichtende Vorstrukturierung des Parteivortags. Das war dem Christdemokraten wichtiger als die zugleich angestrebten Neuerungen der StPO, über die derzeit eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe berät – etwa über zumindest eine Tonaufzeichnung von der Hauptverhandlung.
Nachdrücklich verteidigt hat Plum ebenso wie Wegge die von Anwälten kritisierte Verdoppelung der Streitwerte, für die Amtsgerichte zuständig sind: Es sei "Klasse", dass die Menschen nun selbst entscheiden könnten, ob sie sich selbst verträten. Manche könnten das durchaus, zumal mit Hilfe von KI, so der frühere Arbeitsrichter. Und sonst müssten auch die Urteilsfinder auf Fairness achten.
Anm. d. Red: Das in der Diskussion besprochene Beispiel war "Lügenfritz", nicht, wie zunächst fälschlich im Vorspann des Texts stand, die Bezeichnung des Kanzlers als "Lackaffe". Korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 15:08 Uhr (pl).
*Ursprünglich hieß es fälschlicherweise, der DAV habe das Studio angemietet. Alex TV hat die Sendung jedoch live auch im eigenen Programm ausgestrahlt. 16.05 Uhr (jja).
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Die gesetzlichen Verschärfungen wackeln. beck-aktuell, 09.06.2026 (abgerufen am: 09.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199491)




