Post bessert Verfahren nach

Zitiervorschlag
Post bessert Verfahren nach. beck-aktuell, 15.07.2026 (abgerufen am: 16.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202021)
Das Einwurf-Einschreiben taugt laut BAG nicht mehr als Anscheinsbeweis für die Zustellung. Doch die NJW hat aufgedeckt: Noch bevor die Urteilsgründe veröffentlicht wurden, hat die Deutsche Post ihr Verfahren angepasst. Man sieht sich nun besser aufgestellt als je zuvor.
Erst im Mai hatte das BAG geurteilt, dass das Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis mehr für die Zustellung liefert. Seit vergangener Woche liegen die Urteilsgründe vor. Die Post hat allerdings offenbar schon vorher reagiert. Wie die NJW in ihrem Newsletter Diese Woche* berichtet, hat das Unternehmen seinen Zustellprozess bereits vor der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe umgestellt.
Der 2. Senat des BAG hat die Revision eines Hamburger Arbeitgebers zurückgewiesen und sich damit dem LAG Hamburg angeschlossen (Urteil vom 07.05.2026 – 2 AZR 184/25). In dem Verfahren ging es um eine krankheitsbedingte Kündigung. Der Arbeitgeber hatte angegeben, den Mitarbeiter per Einwurf-Einschreiben zu einem betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen zu haben, doch dieser bestritt den Zugang der Einladung.
Das Problem: Unterschrift vor dem Einwurf
Das Problem: Beim digitalisierten Scan-Verfahren der Post unterschreibt der Zusteller auf dem Display seines Handgeräts, bevor er den Brief tatsächlich in den Briefkasten wirft. Der Auslieferungsbeleg entstehe also zu einem Zeitpunkt, in dem die Sendung noch gar nicht zugestellt sei, so die Erfurter Richterinnen und Richter. Selbst bei regelkonformem Verhalten könne noch etwas dazwischenkommen – der Zusteller könne etwa aufgehalten oder abgelenkt werden. Das alte Peel-Off-Verfahren, bei dem ein Abziehetikett unmittelbar vor dem Einwurf von der Sendung gelöst und auf einen Auslieferungsbeleg geklebt wurde, habe diese Schwäche nicht gehabt.
Gegenüber einem normalen Brief biete das Einwurf-Einschreiben damit keine zusätzliche Sicherheit mehr, so der 2. Senat. Belegt werde allenfalls, dass sich der Zusteller vor dem richtigen Briefkasten vergewissert und die Sendung bis dorthin nicht verloren gegangen sei.
Post: "Neuer Zustellprozess sogar besser als früheres Verfahren"
Die Deutsche Post hat auf Nachfrage der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) – einem Schwesterprodukt von beck-aktuell.HEUTE IM RECHT, das ebenfalls bei C.H. Beck erscheint – allerdings mitgeteilt, das BAG habe in seinem Urteil einen "zwischenzeitlich nicht mehr aktuellen Zustellprozess" bewertet. Im neu eingeführten, aktuell genutzten Verfahren werde der Einwurf nach dem Scan durch den Zusteller zusätzlich digital bestätigt und mit Unterschrift sowie einer Bestätigung der Einlage im Scanner dokumentiert. Die zeitliche Trennung zwischen Dokumentation und tatsächlichem Einwurf, die das BAG bemängelt hatte, werde nun, so gibt NJW-Schriftleiter Tobias Freudenberg die Deutsche Post wieder, durch ein mehrstufiges Verfahren begleitet. Aus Sicht der Post sei der neue Prozess sogar eine Verbesserung gegenüber dem früheren Peel-Off-Verfahren.
Zudem arbeite das Unternehmen nach eigenen Angaben an einer Weiterentwicklung der Zustelldokumentation, insbesondere an präziseren Zeitangaben bei der Haustürzustellung. Man werde die Rechtsprechung weiterhin sorgfältig auswerten und weitere Optimierungen prüfen, so die Post. Ob das angepasste Verfahren der Post nun für einen Anscheinsbeweis genügt, dürfte früher oder später erneut Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen werden. Trotz "deutlich gestiegener" Chancen bleibe die Botenzustellung mit unterschriebener Originalvollmacht, so Freudenberg, der sicherere und beweiskräftigere Weg.
* Werbung: Den kostenlosen NJW-Newsletter "Diese Woche" kann man über beck-aktuell abonnieren.
- Redaktion beck-aktuell, hg
Zitiervorschlag
Post bessert Verfahren nach. beck-aktuell, 15.07.2026 (abgerufen am: 16.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202021)



