Liebe hinter Gittern
JVA darf Vollzugsbeamtin auf Widerruf fristlos entlassen
Der Justizvollzug ist ein besonders sensibler Bereich. Eine dort tätige Beamtin auf Widerruf darf fristlos entlassen werden, so das VG Darmstadt, wenn sie eine Liebesbeziehung mit einem Gefangenen unterhält – selbst wenn dieser nicht in der JVA untergebracht ist, in der sie arbeitet.