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Zustellung

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Unterzeichner und Versender müssen nicht identisch sein
Steuerberater-Gesellschaftspostfach

Unterzeichner und Versender müssen nicht identisch sein

Werden Schriftsätze über das elektronische Gesellschaftspostfach einer Steuerberatungsgesellschaft eingereicht, müssen die unterzeichnende und die versendende Person nicht identisch sein. Denn das Postfach sei nicht personengebunden, argumentiert der BFH.

Die Wiedereinsetzung regelt das schon
Strafbefehl ohne Übersetzung

Die Wiedereinsetzung regelt das schon

Für Strafurteile sieht die StPO zwar zwingend eine Übersetzung vor, für Strafbefehle aber nicht. Das ist laut dem LG Trier Absicht. Trotzdem stünden ausländische Beschuldigte nicht schutzlos da, wenn es an den Sprachkenntnissen fehle.

Die zweite Kündigung ist die erste
Nach fehlgeschlagener Zustellung

Die zweite Kündigung ist die erste

Eine Kündigung kommt nicht an. Der Arbeitgeber versucht es noch einmal – diesmal erfolgreich und ohne den Betriebsrat erneut anzuhören. Das LAG Baden-Württemberg hält das für zulässig. Denn rechtlich war die zweite Kündigung gar keine zweite.

Ohne Empfangsbekenntnis läuft keine Frist
Elektronische Zustellung an Behörden

Ohne Empfangsbekenntnis läuft keine Frist

Eine Stadt versäumt es, das elektronische Empfangsbekenntnis für ein Urteil an das Gericht zurückzusenden. Das BVerwG stellt klar: Die automatisch erzeugte Eingangsbestätigung genügt weder als Zustellungsnachweis noch zur Heilung des Mangels.

Totgeglaubte leben länger?
Einwurfeinschreiben

Totgeglaubte leben länger?

Das BAG erschüttert eine jahrzehntelang genutzte Zustellpraxis. Doch die Deutsche Post hat nachgebessert. Alexander Bissels und Stefan Steeger fragen: Ist das Einwurfeinschreiben damit wieder ein verlässlicher Nachweis für den Zugang?

Post bessert Verfahren nach
Einwurf-Einschreiben nach dem BAG-Urteil

Post bessert Verfahren nach

Das Einwurf-Einschreiben taugt laut BAG nicht mehr als Anscheinsbeweis für die Zustellung. Doch die NJW hat aufgedeckt: Noch bevor die Urteilsgründe veröffentlicht wurden, hat die Deutsche Post ihr Verfahren angepasst. Man sieht sich nun besser aufgestellt als je zuvor.

Einwurf-Einschreiben beweist Zustellung nicht mehr
BAG zum Zugang

Einwurf-Einschreiben beweist Zustellung nicht mehr

Das modernisierte Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post liefert keinen Anscheinsbeweis mehr für die Zustellung. Nun liegen die Urteilsgründe des BAG vor: Mit dem neuen Scan-Verfahren unterschreibe der Postbote, bevor er den Brief einwirft.

Wer seine Adresse nicht aktualisiert, kriegt keine Post
Anwalt gegen Versorgungswerk

Wer seine Adresse nicht aktualisiert, kriegt keine Post

Wer seine Adresse nicht aktualisiert, kann sich später nicht auf fehlende Post berufen. Das hat der VGH Mannheim einem Rechtsanwalt ins Stammbuch geschrieben, der vom Versorgungswerk mehrere tausend Euro zurückhaben wollte – und dabei über seine eigene Postorganisation stolperte.

Die Termine der 19. Kalenderwoche
Agenda

Die Termine der 19. Kalenderwoche

Wer sich gegen Geld mit Empfehlungen des Magazins Focus schmücken darf, erörtert der BGH. Dort geht es auch um einen möglichen AGG-Verstoß wegen einer Nicht-Aufnahme in eine Reha-Klinik sowie die Farbmarke Orange der Baumarktkette Obi. Über die Zustellung eines Einwurfeinschreibens urteilt das BAG.

Zustellung braucht nicht immer den Gerichtsvollzieher
Gewaltschutzbeschlüsse

Zustellung braucht nicht immer den Gerichtsvollzieher

Einstweilige Gewaltschutzanordnungen müssen gemäß § 214 Abs. 2 S. 2 FamFG eigentlich per Gerichtsvollzieher zugestellt werden. Das OLG Karlsruhe schränkt ein: Nicht immer ist ein Gerichtsvollzieher erforderlich, sondern nur dann, wenn dies am besten für den Opferschutz ist.