Klage nach Steuerhinterziehung
Wenn schon flüchtig, dann bitte erreichbar
Weil er Corona-Maskendeals am Fiskus vorbeigeführt hatte, wurde nach einem Steuerschuldner gefahndet, der das Finanzamt nun ohne Angabe seiner richtigen Wohnanschrift verklagte. Wer eine Verhaftung befürchte, könne das durchaus so machen, so das FG Hamburg. Aber nur wenn er trotzdem erreichbar bleibe.