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Agenda

Die Termine der 19. Kalenderwoche

Siegel für Branchenranking
Siegel für Branchenranking wetzkaz / Adobe

Wer sich gegen Geld mit Empfehlungen des Magazins Focus schmücken darf, erörtert der BGH. Dort geht es auch um einen möglichen AGG-Verstoß wegen einer Nicht-Aufnahme in eine Reha-Klinik sowie die Farbmarke Orange der Baumarktkette Obi. Über die Zustellung eines Einwurfeinschreibens urteilt das BAG.

Auszeichnungen. Das Wochenmagazin Focus vergibt regelmäßig 17 „Siegel“ aus verschiedenen Bereichen – etwa für Rechtsanwälte. Das Geschäftsmodell: Die ­Datenerhebungen und Analysen folgen nach dessen Angaben „einem strukturierten Prozess, bei dem eine Vielzahl von Unternehmen oder Fachpersonen befragt und bewertet werden, (…) um am Ende eine Rangliste oder Empfehlungsliste zu erstellen“. Die Wettbewerbs­zentrale wendet sich am 7.5. vor dem BGH ausdrücklich nicht gegen die Veröffentlichung dieser im stillen Kämmerlein erstellten Rankings. Doch sie stört sich an dem eigentlichen Geschäftsmodell dahinter: Die Bad Homburger Schutzeinrichtung hält die anschließende Erlaubnis zur Reklame damit für unlauter, für die jährlich eine „Lizenzgebühr“ zu berappen ist. Denn der Vergabe der Auszeichnung hätten keine sachgerechten Kriterien zugrunde gelegen.

Konkret richtet sich der Anfang 2023 eingeleitete ­Prozess auf Unterlassung gegen die Tochterzeitschrift „Focus Gesundheit“ und deren Ärztelisten von 2020 und 2021. Neben Kategorien wie „Fachrichtung“, „Behandlungsspektrum“ und „Publikationen“ gab es dort auch Rubriken wie „von Ärzten empfohlen“ und „Pa­tientenbewertung“. Wer dort auftaucht, darf sich mit der Bezeichnung als „Top Mediziner“ schmücken. Da­rüber hinaus erhielten manche Fachärzte und Fach­ärztinnen die Lobpreisung: „Focus Empfehlung“. Während das LG München I dies für wettbewerbswidrig hielt, siegte der Verlag vor dem dortigen OLG auf ganzer Linie. Dem Durchschnittsverbraucher sei schließlich bekannt, dass die Bewertung von Heilkundlern im Wesentlichen subjektiv geprägt sei. Erkennbar sei ­zudem, dass die Vergabe nicht durch ein anerkanntes Prüfinstitut vorgenommen worden sei, sondern durch ein Medienunternehmen, das auch Empfehlungslisten für andere Berufsgruppen wie Anwälte, Steuerberater, Arbeitgeber und Immobilienmakler herausgebe. Somit ist dies für die bajuwarischen Oberrichter trotz eventueller „Ausreißer“ von der Pressefreiheit gedeckt.

Wurfpost. Seit die Zustellung von Briefen durch die Deutsche Post AG zunehmend als unzuverlässig gilt und sich außerdem deren Umgang mit Einwurfeinschreiben offiziell geändert hat, herrscht manche Rechtsunsicherheit. Das BAG urteilt am 7.5. über den möglichen Zugang einer Einladung zur Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM). Das LAG Hamburg befand in der Vorinstanz, es gebe keinen Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Empfang eines solchen Schreibens. Für den Hochschullehrer Alexander Eufinger bleibt demnach als sicherer Tipp: „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher eine persönliche Zustellung durch einen Boten in Betracht ziehen“ (GWR 2026, 91). Wobei Kundige wissen, dass es dann notfalls noch einen Zeugen braucht, der be­stätigt, dass eben jenes gewichtige Dokument auch wirklich in den Umschlag gesteckt worden ist.

Karlsruhe. Der BGH holt am 7.5. seine verschobene Verhandlung über eine mögliche Entschädigung nach dem AGG wegen der verweigerten Aufnahme einer Blinden in eine orthopädischen Reha-Klinik nach (NJW-aktuell H. 8/2026, 6). Am selben Tag erörtern die obersten Zivilrichter eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, das der Löschung der Farbmarke Orange für Bau- und Heimwerkerartikel zulasten der Händlerkette OBI durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) stattgegeben hat.

Und sonst? Der BFH entscheidet über den Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungskosten und die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, das BVerwG über Strei­tigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz. Das BSG urteilt über eine etwaige Versicherungspflicht bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme. EuGH-Generalanwalt Andrea Biondi votiert angesichts einer Vorlage des BVerwG zu einer Klage des Herstellers Bizerba zur Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen. Und Bundestag sowie Bundesrat tagen.