Keine Marke, sondern Werbung
"DIE SCHRITTMΛCHER" hat keine Unterscheidungskraft
Vorwärtsdrängend, fortschrittlich, wegbereitend – diesen Eindruck wollte eine Kanzlei mit dem Namen "DIE SCHRITTMΛCHER" vermitteln. Das BPatG hat die Eintragung der Marke jedoch abgelehnt: Die Worte seien eher ein Werbeslogan.