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Kampf um Hunde-Quietschi

Jack Daniel's unterliegt Bad Spaniels

Auf einem Holztisch steht links eine Flasche Jack Daniel´s Whiskey, rechts das Hundespielzeug "Bad Spaniels", ebenfalls in Form einer Flasche und mit einem der Whiskeyflasche gestalterisch ähnlichen Aufdruck.
Links der Whiskey, rechts das Hundespielzeug © ASSOCIATED PRESS | Jessica Gresko

Der Streit um das Hunde-Spielzeug "Bad Spaniels" beschäftigt US-Gerichte seit mehr als einem Jahrzehnt. Jetzt hat das Berufungsgericht entschieden: Die augenzwinkernde Anspielung auf Jack Daniel's reicht nicht für eine markenrechtliche Rufschädigung.

"A man walks into a bar. Spying a distinct whiskey bottle, he designs a squeaky dog toy to parody it" ("Kommt ein Mann in eine Bar, sieht eine auffällige Whiskeyflasche und macht daraus ein quietschendes Hundespielzeug als Parodie"). Mit diesem klassischen Witzanfang eröffnet der Neunte US-Berufungsgerichtshof (Ninth Circuit) in Phoenix/Arizona seine jüngste Entscheidung in einem seit 2014 geführten Markenrechtsstreit zwischen dem Whiskeyhersteller Jack Daniel's und dem Hundespielzeughersteller VIP Products. 

Streitgegenstand ist das Hundespielzeug "Bad Spaniels", das die charakteristische Flaschenaufmachung von Jack Daniel's aufs Korn nimmt. Das Spielzeug trägt unter anderem die Aufschriften "Bad Spaniels Old No. 2 On Your Tennessee Carpet", "43 % POO BY VOL." und "100 % SMELLY" und spielt damit erkennbar auf die bekannte Whiskeymarke und Designelemente der Flasche an. Das Wort "Poo" ist im Englischen eine vulgäre Bezeichnung für den menschlichen Stuhlgang, "smelly" heißt übelriechend.

Jahrzehntelanger Instanzenzug mit wechselnden Erfolgen

Der Ninth Circuit hat nun eine zuvor gegen VIP Products erlassene Unterlassungsverfügung aufgehoben, wie Courthouse News berichtete. In der 28-seitigen Entscheidung schreibt Richter Milan D. Smith Jr., dass weder das Spielzeug noch dessen Aufmachung die bekannten Marken von Jack Daniel's in einer Weise verunglimpften, die geeignet wäre, deren Ruf zu schädigen.

Nachdem Jack Daniel's VIP Products schon 2014 wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen abgemahnt hatte, zog der Spielzeughersteller vor Gericht. Es folgte ein jahrelanger Instanzenzug mit wechselnden Erfolgen für beide Seiten. Nachdem der Supreme Court 2023 eine vorherige Entscheidung des Ninth Circuit aufgehoben und den Fall zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen hatte, untersagte das Bezirksgericht den Vertrieb des Spielzeugs. Diese Entscheidung kassierte das Berufungsgericht nun wiederum zugunsten von VIP Products.

Markenrechtliche Rufschädigung nicht ausreichend belegt

Nach Auffassung des Berufungsgerichts konnte Jack Daniel's die Voraussetzungen einer markenrechtlichen Rufschädigung nicht ausreichend belegen. Um einen entsprechenden Anspruch durchzusetzen, hätte das Unternehmen nachweisen müssen, dass jedes beanstandete Element des Bad-Spaniels-Spielzeugs der bekannten Gestaltung der Whiskeymarke so ähnlich ist, dass daraus tatsächlich ein Reputationsschaden entstehen könne. Vor Gericht konzentrierte sich Jack Daniel's jedoch hauptsächlich auf den Namen und die Form des Spielzeugs und verfolgte den Bezug auf die bekannte Bezeichnung "Old No. 7" letztlich nicht weiter.

Auch die Beweisführung überzeugte das Berufungsgericht nicht. Der von Jack Daniel's benannte Sachverständige habe keine Untersuchungen speziell zum Produkt "Bad Spaniels" durchgeführt, sondern seine Einschätzung, dass jede Verbindung mit Exkrementen für eine Lebensmittel- oder Getränkemarke schädlich sei, allein auf allgemeine Erkenntnisse der Verbraucherpsychologie gestützt.

Das aus drei Richtern bestehende Berufungsgremium verwies den Fall daher erneut an das Bezirksgericht zurück und wies dieses an, ein Urteil zugunsten von VIP Products zu erlassen. Damit dürfte der Weg für die Rückkehr des Spielzeugs auf den Markt frei sein.