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Baumarktkette verliert vor BGH

Das Obi-Orange gehört allen

Der Eingang eines OBI-Baumarktes mit orangener Front.
Die Front von OBI-Baumärkten darf auch zukünftig orange bleiben - aber nicht exklusiv. © WDnet Studio / Adobe Stock

Obi darf seine Baumärkte zwar weiter in Orange gestalten – den Farbton aber nicht für sich allein beanspruchen. Der BGH hat die Löschung der Farbmarke "Hellrotorange" bestätigt, weil Verbraucher die Farbe nicht eindeutig genug der Kette zuordnen.

Obi hat den Markenstreit um seine Hausfarbe verloren. Der BGH hat entschieden, dass die Baumarktkette keinen exklusiven Schutz für den Farbton Orange beanspruchen kann. Die beim DPMA seit 2010 eingetragene Farbmarke wird gelöscht (Urteil vom 17.09.2026 – I ZB 58/25).

Im Streit standen Obi auf der einen sowie die Konkurrenten Hornbach und Globus auf der anderen Seite. Obi hatte den hellrot-orangen Farbton als abstrakte Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bau- und Heimwerkerbereich eintragen lassen. Damit wollte das Unternehmen verhindern, dass Wettbewerber die Farbe in diesem Marktumfeld markenmäßig einsetzen.

Der BGH folgte dem Bundespatentgericht und dem Deutschen Patent- und Markenamt: Orange sei im Baumarktbereich kein hinreichend eindeutiger Herkunftshinweis auf Obi, entschieden die Karlsruher Richter und Richterinnen. Farben hätten als abstrakte Marken grundsätzlich ein Problem: Ohne Logo, Schriftzug oder weiteres Gestaltungselement erkenne das Publikum darin meist nicht die Leistung eines bestimmten Unternehmens. Gerade im Handel mit Bau- und Heimwerkerartikeln seien Verbraucher nicht daran gewöhnt, allein aus einer Farbe auf einen konkreten Anbieter zu schließen.

Umfragen reichen nicht

Obi hatte sich auf Meinungsumfragen berufen. Das bei der Eintragung vorgelegte Gutachten aus dem Jahr 2012 hatte ergeben, dass lediglich 45,6% der Gesamtbevölkerung die Farbe dem Unternehmen zuordnen. Das reiche aber nicht, so der BGH. Bei Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln zähle die Gesamtbevölkerung zum angesprochenen Verkehr, weil es sich um Waren des Massenkonsums handele, an denen bei jedem Verbraucher ein Bedarf entstehen könne.

Auch später vorgelegte Werte beseitigten die Zweifel nicht: Eine von Obi vorgelegte Untersuchung aus dem Jahr 2020 kam auf 49,6%, ein Gegengutachten auf 30%. Nach Auffassung des BGH ließ sich daraus keine ausreichende Verkehrsdurchsetzung ableiten. Eine lange und intensive Nutzung der Farbe könne diese Unsicherheit nicht ausräumen.

Obi darf seine Filialen und sein Logo weiterhin in Orange gestalten. Die Farbe gehört der Kette markenrechtlich aber nicht allein.

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Obi will Orange bleiben

"Unsere Hausfarbe bleibt Orange", sagte Obi in einer ersten Reaktion. "Unabhängig von der formellen Registereintragung bleibt die Farbe Orange natürlich weiterhin eines der zentralen visuellen Erkennungsmerkmale von Obi." Die BGH-Entscheidung ändere in der Praxis nichts an der Markenidentität in den Märkten und der täglichen Kommunikation des Unternehmens.

Für das "Obi-Orange" gilt damit nicht, was andere Unternehmen in aufsehenerregenden Farbstreits erreicht hatten: So hatten die Sparkassen vor rund zehn Jahren einen Rechtsstreit um "ihr" Rot für sich entschieden. Ebenfalls erfolgreich war der Schweizer Süßwarenhersteller Lindt, der den charakteristischen Goldton der Folie seines Schoko-Osterhasen schützen ließ. Auch die Farbe Lila gilt seit einer BGH-Entscheidung als Inbegriff für "Milka"-Produkte. Gleiches gilt für die Farbe Magenta als Markenzeichen der Telekom.

Im Obi-Fall sprechen sowohl das Unternehmen als auch der BGH etwas lapidar von der Farbe "Orange" - so wurde die Farbmarke am 17. Juni 2010 angemeldet. Das aber wird der Sache nicht gerecht. Denn konkret geht es um den Farbton RAL 2008, Hellrotorange eben. Die Bezeichnung geht auf den Reichsausschuss für Lieferbedingungen (RAL) zurück, der beziehungsweise dessen Nachfolger seit rund 100 Jahren unter anderem Farbstandards festlegen. Ähnliches bietet das standardisierte Farbsystem Pantone, das regelmäßig eine Farbe des Jahres kürt: 2026 ist es "Cloud Dancer", beschrieben als "edles Weiß".

Bei RAL wurde Hellrotorange den Angaben nach 1971 eingeführt. Die Farbe zähle damit nicht zu den ursprünglich festgelegten 40 Farbtönen, die die erste RAL-Farbkarte im Jahr 1927 umfasste. Hellrotorange findet sich im RAL-Classic-System, das derzeit gerade einmal 216 Farbtöne umfasst. Über verschiedene Farbsysteme hinweg gibt es mehr als 2.500 Farbtöne bei RAL. Darunter sind einige, die Laien wohl ebenfalls als Orange bezeichnen würden. Ein paar Beispiele: Melonenorange, Gerberarot, Karottenorange, Indischgelb, Akzentorange. Auch Reinorange gibt es - mit dem Code RAL 2004.