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Markenrecht

Lidl versenkt "Lidlship"

Eine Frau steht im Raum. Vor ihr ist eine Mindmap, die verschiedene Begriffe zum Thema Coaching verbindet wie "Potential, Tipps, Beratung usw.".
"Lidlship" - keine gute Wahl als Namen für ein Coaching-Business © vegefox.com / Adobe Stock

Lernen, Integrität, Demut, Liebe – so edel der Coaching-Ansatz, so unglücklich das daraus gebastelte Akronym "Lidlship". Das BPatG löschte die Marke, weil sie die Unterscheidungskraft des Discounter-Giganten Lidl verwässere.

Das BPatG hat die Wortmarke "Lidlship" gelöscht. Ein Coach hatte sie 2020 für Unternehmensberatung und Forschungsdienstleistungen eintragen lassen – als Akronym seiner Coaching-Philosophie: Lernen, Integrität, Demut, Liebe, Selbstbewusstsein, Handeln, Inspiration, Power. Acht Tugenden, zusammengeschnürt zu einem Fantasiewort, das dummerweise mit denselben vier Buchstaben beginnt wie einer von Deutschlands bekanntesten Discountern.

Lidl widersprach der Eintragung und berief sich auf den Schutz seiner bekannten Marke nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wies den Widerspruch 2022 noch zurück: Die Zeichen seien nicht ähnlich genug, um vom Verkehr gedanklich miteinander verknüpft zu werden. Der 29. Senat des BPatG sah das am Donnerstag vergangener Woche anders.

Lidl sei "eine der mit am stärksten auf dem Markt präsenten Marken im Einzelhandel", stellte das Gericht fest – mit über 14.500 Filialen weltweit, jahrzehntelanger Marktpräsenz und umfangreicher Werbung. Der Discounter sei zugleich Firmenkennzeichen zahlreicher Gesellschaften der Schwarz-Gruppe und habe sich längst über sein Kerngeschäft hinaus ausgedehnt, von Lidl Connect über Lidl-Reisen bis hin zu Hochschulkooperationen (BPatG, Beschluss vom 27.08.2026 – 29 W (pat) 36/22).

Vier Buchstaben genügen für die Verknüpfung

Konnte der Verkehr beim Anblick von "Lidlship" an Lidl denken? Der Senat bejahte das. Zwar unterscheide sich das achtbuchstabige Zeichen klanglich und schriftbildlich vom vierstelligen Original. Doch am stärker beachteten Wortanfang sei "Lidl" identisch übernommen worden. Die ungewöhnliche Buchstabenfolge "dl", das fehlende Dehnungs-e und die Seltenheit des Namens lenkten die Aufmerksamkeit zusätzlich dorthin. Das angehängte "-ship" verschmelze mit "Lidl" auch nicht zu einem neuen sinnhaften Begriff. Wer "Lidlschiff" übersetze oder an "Leadership" denke, erkenne "Lidl" in beiden Fällen als eigenständiges Element.

Bei einer überragend bekannten Marke wie LIDL komme ein Verwässerungsschutz in Betracht, der praktisch alle Waren und Dienstleistungen erfasse – vergleichbar mit Marken wie Allianz, BASF, Adidas oder Lego, so das Gericht. Die Benutzung eines ähnlichen Zeichens durch einen Dritten begründe die Gefahr, dass die Eignung der älteren Marke als individueller Herkunftshinweis geschwächt werde.

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Akronym nicht gerechtfertigt

Einen rechtfertigenden Grund für die Zeichenwahl konnte der Coach nicht darlegen. Er hatte lediglich erklärt, sein Markenname ergebe sich aus den Anfangsbuchstaben seiner acht Coaching-Begriffe. Dem Verkehr sei dieses Akronym-Konzept in keiner Weise erkennbar, befand das Gericht. Weder liege ein eigenständiger, nicht an die bekannte Marke angelehnter Besitzstand vor, noch sei "Lidlship" Teil eines anerkannten Coaching-Modells. 

Wer für sein nächstes Coaching-Konzept eine Marke eintragen lassen will, sollte dafür also besser kein Akronym aus bekannten Markennamen zusammenzuschrauben. Denn auch "Aldiheit" und "Rewesilience" würden wohl Gefahr laufen, gelöscht zu werden.

Der Markeninhaber hatte sich im Beschwerdeverfahren nicht geäußert und keinen Antrag gestellt. Das BPatG entschied deshalb im schriftlichen Verfahren.