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Namensstreit mit Netflix

Demon Hunter vs. KPop Demon Hunters

Ein geteiltes Bild zeigt links die Anime-Charaktere der KPop Demon Hunters und rechts den Sänger der Metal-Band Demon Hunter
Bitte nicht verwechseln: Links die KPop Demon Hunters, rechts der Sänger der Band Demon Hunter © Torvim / Adobe Stock (links) und AP Images | Amy Harris (rechts)

Wenn KPop-Fans plötzlich bei einem Metal-Konzert landen: Weil Eltern angeblich die falschen Konzerttickets kauften, zieht die christliche Metal-Band Demon Hunter gegen Netflix vor Gericht. Nun muss ein Gericht klären, ob tatsächlich Verwechslungsgefahr besteht.

Die christliche Metal-Band Demon Hunter hat Klage gegen Netflix und weitere Beteiligte der Produktion von "KPop Demon Hunters" eingereicht. Die seit 2000 bestehende Band sieht die Gefahr, dass Fans ihre Marke mit dem erfolgreichen Netflix-Animationsfilm verwechseln. Wie Rolling Stone berichtete, fordert die Band unter anderem, Netflix die Nutzung des Namens für Musik, Live-Events und Merchandising zu untersagen sowie entsprechende Produkte vom Markt zu nehmen. Netflix weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und kündigte eine konsequente Verteidigung an.

Ein zentraler Streitpunkt sind geplante Live-Veranstaltungen zum Franchise "KPop Demon Hunters". Die Band verweist darauf, dass sie die Marke "Demon Hunter" bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten nutzt und seit 2001 markenrechtlich geschützt hat. Nach ihrer Auffassung könnte die musikalische Ausrichtung des Films dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die beiden Angebote miteinander verwechseln.

Zur Untermauerung ihrer Klage nennt die Metal-Band mehrere Beispiele für tatsächliche Verwechslungen. So hätten Eltern versehentlich Tickets für Demon-Hunter-Konzerte gekauft, weil sie diese für Veranstaltungen von "KPop Demon Hunters" hielten. Zudem verweist die Band auf Suchergebnisse und Social-Media-Beiträge, in denen beide Marken nebeneinander auftauchen. Nach Ansicht von Demon Hunter droht ihre langjährige Markenidentität dadurch hinter der deutlich größeren und medial präsenteren Netflix-Marke zurückzutreten.