Kein Markenschutz für "420"

Zitiervorschlag
Kein Markenschutz für "420". beck-aktuell, 05.08.2026 (abgerufen am: 05.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203416)
Laut dem BPatG kann "420" für Produkte im Zusammenhang mit Cannabis nicht als Marke herhalten. Als internationaler Szene-Code fürs Kiffen habe die Zahl nur beschreibende Wirkung und damit keine Unterscheidungskraft.
Das BPatG hat bestätigt, dass es der Wortmarke "420" im Kontext von Cannabiskonsum, -anbau und -produkten an der nötigen Unterscheidungskraft fehlt (Beschluss vom 02.07.2026 – 25 W (pat) 535/23).
Für acht Nizza-Klassen und damit für so gut wie alle Waren und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Cannabis denkbar sind, versuchte ein Unternehmen die Wortmarke "420" eintragen zu lassen. Das DPMA wies den Antrag für knapp 300 der beantragten Kategorien zurück, darunter für ein ganzes Spektrum an medizinischen Produkten, Cannabislebensmitteln, Cannabispflanzen, Getränken, Raucherzubehör und Dienstleistungen.
Das Argument: "420" gelte in den angesprochenen Kreisen als Code für den Konsum von Cannabis und sei daher zu beschreibend, um der Wortmarke Unterscheidungskraft zu verleihen. Dass nur "medizinische Fachkreise" angesprochen würden, denen die Bedeutung des Codes nicht klar sei, kaufte die Behörde dem Unternehmen nicht ab. Abgesehen davon sei das beantragte Sortiment dermaßen breit, dass es jedermann zugänglich sei. Das BPatG hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Auch in München kennt man "420"
Für die Begründung stieg der 25. Senat des Münchner Gerichts tiefer in die Recherche rund um die Zahlenfolge "420" ein, deren Herkunft zugegeben unklar sei. Teilweise werde damit etwa auf eine Uhrzeit verwiesen (04:20), an der sich kalifornische Jugendliche in den Siebzigern auf die Suche nach einer verborgenen Hanfplantage gemacht haben. Andernorts kursiere die Zuordnung zu einem internen Code der kalifornischen Polizei für verbotenen Marihuana-Konsum. Andere wiederum sähen darin eine Reminiszenz an versteckte Zahlen in Filmen wie "Alice im Wunderland" oder "Lost in Translation".
Die ungeklärte Herkunft heiße aber nicht, dass die Bedeutung des Begriffs unklar sei. Im Gegenteil stehe fest – so der Senat in Verweis auf einen Spiegel-Artikel zum internationalen Cannabis-Tag (20. April bzw. 4/20) und den einschlägigen Wikipedia-Eintrag – dass "420" immer auf Cannabis hinweise.
Zu beschreibend für eine Marke
Für die Eintragung als Wortmarke folge daraus, dass die Zahlenfolge "420" lediglich als beschreibender Oberbegriff herhalte und der Marke daher nicht die nötige Unterscheidungskraft verleihe. Der aus dem "Bereich des illegalen Drogenhandels und -konsums" stammende Begriff sei der Allgemeinheit zwar nicht als solcher bekannt. Die angesprochenen Kreise verstünden ihn allerdings entsprechend.
So etwa – entgegen der Auffassung der Antragsteller – auch der medizinische Fachverkehr, wie aus den Namen einschlägiger Apotheken wie "420brokkoli" oder "Remedium420" ersichtlich werde. Der Senat verwies auch auf eine Aktion der Telemedizin-Plattform "DoktorABC", die wie das Hanfmagazin berichtete, eine Aktion anlässlich des weltweiten "420 Day" angeboten habe.
Auch für den sonstigen Verkehr, der mit Cannabislebensmitteln oder Anbaumaterialien – darunter etwa "Mineralwässer" zur privatpersönlichen Anzucht – angesprochen werde, erschließe sich "420" nur als Bezeichnung der Produkte selbst und nicht etwa als Hinweis auf deren Herkunft. Ähnlich verhalte es sich bei den Zigarettenmundstücken, "Taschenapparaten zum Drehen", Verdampfern und Zigarettenzubehör aus der Klasse 34. Diese seien zwar strenggenommen nicht nur für den Konsum von Cannabis gedacht, die Bezeichnung mit dem Code "420" würde die eröffnete Möglichkeit jenen Konsums allerdings "zum Ausdruck bringen". Auch im Kontext der beantragten Marketing- oder "Einzel- und Großhandelsdienstleistungen" sei die Marke zu weit gefasst, um nicht beschreibend zu wirken.
- Redaktion beck-aktuell, tbh
- BPatG
- Beschluss vom 02.07.2026
- 25 W (pat) 535/23
Zitiervorschlag
Kein Markenschutz für "420". beck-aktuell, 05.08.2026 (abgerufen am: 05.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203416)



