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Queerfeindliche Predigt

Laienprediger wegen Volksverhetzung verurteilt

Queer-Demo mit Regenbogenflaggen und einem Schild mit der Aufschrift "love is love"
Die Hass-Predigt des 34-Jährigen zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich. © Firn/imageBROKER / Adobe Stock

Die Verurteilung eines Predigers wegen Volksverhetzung war rechtmäßig, bestätigt das OLG Karlsruhe. Der Mann hatte in einer Hass-Predigt menschenverachtende Aussagen über queere Menschen getroffen.

Die Revision eines Laienpredigers gegen seine Verurteilung wegen Volksverhetzung vor dem OLG Karlsruhe ist gescheitert. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Urteils der Vorinstanz samt der verhängten Geldstrafe in Höhe von 6.750 Euro (Beschluss vom 1. Juni 2026, Az.: 1 QRs 340 SRs 134/26). 

Hintergrund des Strafverfahrens ist eine Predigt, die der 34-jährige Mann im Juni 2023 in der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim vor 15 Zuhörerinnen und Zuhörern gehalten hatte. In der Predigt mit dem Titel "Gott hasst Menschen" bezeichnete der Mann Homosexuelle "oder diese ganzen anderen Geschlechter, die es gibt", etwa als von Gott unwiderruflich abgelehnte, "verworfene" Menschen und verglich sie mit weggeworfenem Müll, der in die "Müllverbrennung" gehöre. Auch die Aussage, diese Menschen hätten "den Tod verdient und sollten eigentlich vom Staat irgendwie vernichtet werden", sei in der Predigt gefallen. Die Predigt wurde live im Internet gestreamt und war Monate danach auf verschiedenen Online-Portalen abrufbar. 

Die "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim ist ein Ableger der US-amerikanischen Sekte "Faithful World Baptist Church". Die Splittergruppe in Pforzheim wird seit 2023 vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet.

OLG: Keine Rechtsfehler im Urteil gefunden

Das LG Karlsruhe hatte den Mann für seine Aussagen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB verurteilt. Der Mann habe den öffentlichen Frieden gestört, indem er homosexuelle und queere Menschen beschimpft und böswillig verächtlich gemacht habe, so das LG. Er habe sie als minderwertig und lebensunwürdig dargestellt und sie dadurch in ihrer Menschenwürde angegriffen. Die Aussagen bezögen sich ihrem Kontext zufolge auch eindeutig auf homosexuelle und queere Menschen. 

Das OLG Karlsruhe bestätigte diese Erwägungen nun vollumfänglich. Eine Überprüfung des Urteils hätte keinerlei Rechtsfehler ergeben, daher sei die Revision des Mannes als unbegründet zu verwerfen, erklärten die Richterinnen und Richter des OLG. Damit ist die Verurteilung des Mannes rechtskräftig.