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Volksverhetzung durch Ladeninhaber

Bewährungsstrafe nach Hausverbot für Juden

In einem Schaufenster hängt ein Zettel mit der Aufschrift „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen".
Volksverhetzung durch Aushang © dpa/Nordpresse | Sebastian Iwersen

"JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen." Dieser Aushang in einem Flensburger Geschäft sorgte vergangenes Jahr bundesweit für Entsetzen. Nun wurde der Ladeninhaber verurteilt.

Ein Mann ist wegen eines antisemitischen Aushangs in seinem Flensburger Geschäft vom dortigen AG wegen Volksverhetzung zu einer Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Als Bewährungsauflage muss er eine Geldbuße von 1.200 Euro an die KZ-Gedenkstätte Ladelund zahlen (Urteil vom 01.06.2026 – 455 Ds 114 Js 21952-25).

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige am 17. September 2025 für etwa vier Stunden gut sichtbar in seinem Trödelladen einen Aushang angebracht hatte, auf dem es unter anderem hieß: "Juden haben hier Hausverbot!!!". Durch diesen Aushang habe der Mann gegen die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zum Hass aufgestachelt und die Menschenwürde dieser Personen durch Verächtlichmachung angegriffen, sagte die Richterin.

Er habe gewusst, was er geschrieben habe. Der Aushang habe bewusst an die Boykottaufrufe der Nazis gegen Juden erinnern sollen. Es sei kein spontaner Ausbruch gewesen. Auch sei der Aushang nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei Stimmungsmache, keine erlaubte Meinungsäußerung, sagte die Richterin, und verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung. Gegen das Urteil, dem eine Verständigung zugrunde liegt, können Rechtsmittel eingelegt werden.

Händler hat Tat gestanden

Der Händler hatte gestanden, den Zettel aufgehängt zu haben und eine entsprechende Erklärung von seinem Anwalt verlesen lassen. Er bedauere die Tat und habe die Gefühle der jüdischen Gemeinde nicht verletzen wollen. Ähnliche Taten werde er unterlassen.

Er hatte das Hausverbot in seiner polizeilichen Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens mit der Begründung gerechtfertigt, dass sämtliche ihm bekannte Juden nicht gegen den Gaza-Krieg seien. Er sehe nachträglich ein, dass er zwischen den Juden hätte unterscheiden müssen, welche für und welche gegen den Krieg seien.

Der Vorfall hatte über Deutschland hinaus Empörung ausgelöst. Zahlreiche Medien auch aus dem Ausland berichteten. Auch gingen nach Angaben der Richterin zahlreiche Anzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein. Der Mann hatte den Zettel erst nach nachdrücklicher Ansprache durch die Polizei von der Schaufensterscheibe entfernt und im Anschluss zunächst in seinem Laden aufgehängt.