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Neonazi Liebich

Entscheidung über Auslieferung vertagt

Klageindustrie

Die Verschiebung kam unerwartet. Marla Svenja Liebich erklärte zu Prozessbeginn, in Deutschland Schlimmes zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft rechnet weiter mit einer Auslieferung.

Das Landgericht im tschechischen Pilsen hat die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung von Neonazi Marla Svenja Liebich vertagt. Die Verkündung einer Entscheidung wurde am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angaben von Gründen auf den 1. Juni verschoben. Liebich hatte am Montag unter anderem vor Gericht ausgesagt, sie befürchte, in einem deutschen Gefängnis ums Leben zu kommen.

Das Gericht schloss die Beweisaufnahme während des ersten Verhandlungstages ab. Die Verteidigerin von Liebich hatte außerdem eine Abschlussrede gehalten.

Die Rechtsextremistin wollte sich vor dem tschechischen Gericht von dem Juristen und Politiker Martin Kohlmann vertreten lassen. Dieser hat jedoch nach Angaben des Landgerichts in Tschechien keine Zulassung und wurde - nachdem er die Verhandlung mehrfach gestört hatte - des Saals verwiesen. Liebich wurde eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt. Verhandelt wurde in Pilsen auf Tschechisch. Liebich hatte zudem eine Dolmetscherin, um der Verhandlung folgen und sich äußern zu können.

Liebich: Habe Angst, in deutschem Gefängnis getötet zu werden

Die 55-Jährige hatte vor dem Landgericht noch einmal eine Zustimmung zur Auslieferung nach Deutschland abgelehnt. "Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde", sagte sie. Weiter erklärte Liebich, sie habe die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was aus ihrer Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Ihr drohten Dinge wie Mobbing durch andere Gefangene oder das in den Selbstmord Treiben, so Liebich.

Zuvor hatte Liebich die Auslieferung kurz nach der Festnahme im April abgelehnt. Während des Prozesses beklagte sich die Rechtsextremistin nun auch über die Haftbedingungen in Tschechien und behauptete, psychisch gefoltert zu werden und keinen Freigang zu erhalten.

Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom AG Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt und das Urteil später bestätigt worden. Zum Haftantritt war sie jedoch nie erschienen, stattdessen floh sie und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen. Seitdem sitzt sie in Tschechien in Haft. Eine Auslieferung lehnte sie ab.

Staatsanwaltschaft rechnet nicht mit Problemen

Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie hatte einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Auch nach dem ersten Prozesstag ging der hallesche Staatsanwalt Dennis Cernota weiter davon aus, dass es bei dem Prozess zu keinen größeren Problemen kommt. "Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos", so Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.

Es ist davon auszugehen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht wird, wo noch einmal über die Art der Unterbringung entschieden werden könnte. In der Justizvollzugsanstalt sollte Liebich schon im August 2025 ihre Haft antreten. Maßgeblich dafür, in welches Gefängnis Liebich gebracht wird, ist zunächst das offiziell eingetragene Geschlecht.

Nach der Verurteilung 2023 in Halle hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Die Rechtsextremistin war nun vor dem tschechischen Gericht mit Bart und Brille, geschminkt und in einem Oberteil in Leopardenmuster erschienen.