Kriegsverbrechen in Syrien
BGH belässt es bei lebenslang für Milizionär
Die lebenslange Haftstrafe für einen Mann, der im syrischen Bürgerkrieg gefoltert und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, ist rechtskräftig. Der BGH hat ein Urteil aus Stuttgart unter die Lupe genommen - und keine Fehler gefunden.