Ehename
Nach dem Widerruf ist noch ein Namenswechsel drin
Erst den Namen der Frau, dann wieder jeder seinen eigenen – und kurz darauf doch den Namen des Mannes. Das Standesamt spielte mit, die Aufsichtsbehörde nicht. Nun hat das KG entschieden, wie viel Spielraum das neue Namensrecht tatsächlich eröffnet.