Polens Verfassungsgericht stoppt Anerkennung

Zitiervorschlag
Polens Verfassungsgericht stoppt Anerkennung. beck-aktuell, 28.07.2026 (abgerufen am: 28.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202941)
Polnische Standesämter sollen im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen - so wollen es die Regierung und der EuGH. Doch das Verfassungsgericht blockiert.
In Polen hat sich das Verfassungsgericht gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen ausgesprochen. Die entsprechende Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski sei nicht verfassungskonform, urteilten die Richter in Warschau. Die polnische Verfassung definiert die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau.
Im November hatte der EuGH entschieden, dass EU-Staaten in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anerkennen müssen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschied das Gericht in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können. Geklagt hatten zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.
Rechtskonservative PiS rief das Verfassungsgericht an
Im März urteilte das Oberste Verwaltungsgericht Polens, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen vom polnischen Staat anerkannt werden müssen, und setzte damit das EuGH-Urteil in polnisches Recht um. Die Anordnung von Innenminister Marcin Kierwiński, der alle Standesämter hätten Folge leisten müssen, sollte Ende August in Kraft treten.
Doch Abgeordnete der rechtskonservativen Oppositionspartei PiS riefen das Verfassungsgericht an. Dieses ist mehrheitlich mit Richtern und Richterinnen besetzt, die zu Regierungszeiten der PiS ins Amt gekommen waren und der Partei nahestehen.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
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Polens Verfassungsgericht stoppt Anerkennung. beck-aktuell, 28.07.2026 (abgerufen am: 28.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/202941)



