Abtreibungsurteil zu spät veröffentlicht
Polen muss Schwangere entschädigen
Die späte Veröffentlichung des Urteils des polnischen Verfassungsgerichts, das Schwangerschaftsabbrüche fast komplett verbot, verstieß gegen Art. 8 EMRK. Eine Polin, die damals für einen Abbruch in die Niederlande fuhr, habe nicht wissen können, ob sie ihren schwerstbehinderten Fötus straffrei abtreiben durfte.