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True Crime aus der DDR

Der Kreuzworträtselmord

Bild eines teilweise ausgefüllten Kreuzworträtsels
Auch teilweise ausgefüllt, aber nicht das Original. © Gehkah/adobe

Der wohl bekannteste Mordfall der DDR und die beispiellose Polizei-Aktion, die zum Mörder führte, wurden noch vor der Wende verfilmt. Doch nach 1989 ging es weiter: Es folgten ein neues Urteil, ein neues Enthüllungsbuch und sogar eine neue Verdächtige.

Der Mord, der unter dem Namen „Kreuzworträtselmord“ bekannt geworden ist, begann im Januar 1981. Der siebenjährige Lars verschwand auf dem Weg von seinem Elternhaus in Halle-Neustadt ins Kino spurlos. 

Zwei Wochen später fand ein Streckenarbeiter die Leiche des Jungen an der Bahnstrecke Halle-Leipzig. Er befand sich in einer Plastiktüte in einem alten Reisekoffer, der wohl aus einem Zug geworfen worden war. Nach dem Ergebnis der Untersuchungen war er vor dem Tod sexuell missbraucht worden. 

Entscheidend für die Ermittlungen wurden die ebenfalls im Koffer gefundenen Tageszeitungen mit teils ausgefüllten Kreuzworträtseln. Die Handschrift wurde untersucht und einer Frau mittleren Alters zugeschrieben. Da sich der Koffer und die Tüte als Sackgassen erwiesen, konzentrierten sich die Ermittler nun auf die Suche nach der Schreiberin. 

Mehr als eine halbe Million Handschriften

In einer bis heute beispiellosen Aktion machte sich die Volkspolizei auf die Suche nach Schriftproben. Bewohner wurden an der Haustür nach – in der damaligen Fachsprache – „individuellen Schreibleistungen“ gefragt, Akten verschiedener Behörden durchsucht und Altpapiersammlungen nach Schriftstücken durchforstet. Eine Lokalzeitung veranstaltete in Absprache mit den Behörden einen Kreuzworträtselwettbewerb mit einem Gewinn von 10 Mark. Es gab mehr als 10.000 Einsendungen. 

Nach neun Monaten hatte die Polizei Schriftproben von einem Viertel der Bewohner Halle-Neustadts eingesammelt. Eine Frau arbeitete als Saisonkraft an der Ostsee und erhielt daher Besuch von den Beamten vor Ort. Als ihre Schriftprobe am 17. November 1981 untersucht wurde, hatten die Schriftsachverständigen zuvor weit mehr als eine halbe Million Handschriften ergebnislos ausgewertet – nun gab es den ersehnten Treffer.

Die Ermittler erreichten sie und ihre 20-jährige Tochter auf dem Weg in den Urlaub. Schnell stellte sich heraus, dass diese liiert war. Der 19-jährige Freund gab nach einem Verhör die Tat zu. Er habe das Kind in die Wohnung der Mutter seiner Freundin gelockt, dort missbraucht und dann in der Badewanne getötet. 

„Wiederaufnahme“ nach der Wiedervereinigung

Das Bezirksgericht Halle verurteilte Matthias S. 1982 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und erkannte ihm die bürgerlichen Ehrenrechte ab. Doch die Geschichte war damit noch nicht vorbei. 

Grundsätzlich blieben gerichtliche Entscheidungen der DDR-Gerichte nach Art. 18 Einigungsvertrag wirksam und konnten weiter vollstreckt werden. In den Übergangsvorschriften wurde allerdings ebenfalls festgelegt, dass das JGG auch auf Taten anwendbar sein sollte, die vor Beitritt der neuen Länder begangen worden waren. 

Matthias S., der als Kreuzworträtselmörder in die Geschichte einging, war zum  Zeitpunkt des Mordes an dem Jungen 18 Jahre alt gewesen  – nach bundesdeutschem Recht ein Heranwachsender (§ 1 Abs. 2 JGG). Daher kam die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht, auch wenn sie nicht zwingend war. 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde die Verurteilung überprüft. Tatsächlich wurde die Strafe am 20. Mai 1992 zu zehn Jahren Jugendstrafe geändert. Das war die seinerzeit mögliche Höchststrafe, die Anhebung auf fünfzehn Jahre bei Mord und besonderer Schwere der Schuld nach § 105 Abs. 3 S. 2 JGG wurde erst 20 Jahre später eingeführt. Zusätzlich ordnete das Gericht die anschließende Unterbringung in einem forensischen Krankenhaus an. 

Im Jahr 1996, 14 Jahre nach seiner ersten Verurteilung, verließ der Beschuldigte die Forensik und kam nach drei weiteren Jahren in einem Projekt für Betreutes Wohnen im Jahr 1999 endgültig frei. Laut der Volksstimme verstarb er im Jahr 2013 im Alter von 50 Jahren in Magdeburg, wo er jahrelang unerkannt unter dem Namen seiner Frau gelebt habe. Und doch war die Geschichte des Kreuzworträtselmörders noch immer nicht vorbei.

Die wahre Geschichte?

Bei der Recherche zu einem Podcast über den Fall fand der SWR keine Hinweise darauf, dass über den Fall im Fernsehen der DDR berichtet worden wäre. Tatsächlich wurde der Mord erstmals noch vor der Wende im November 1988 in der Serie Polizeiruf 110 medial aufgearbeitet. 

Das anhaltende Interesse an dem Mord und insbesondere den Ermittlungen führten 2013 dazu, dass sich die Strafverfolger nochmals mit der Sache beschäftigen mussten: Die ehemalige Freundin des Täters, Kerstin Apel, veröffentlichte ein Buch: „Der Kreuzworträtselmord: Die wahre Geschichte“. Diese unterschied sich erheblich von ihren früheren Aussagen. Demnach habe sie 1981 ihren Freund in der Wohnung ihrer Mutter bei dem Mord überrascht, dem Jungen aber nicht mehr helfen können. Danach habe der Täter sie gezwungen, ihm bei der Beseitigung der Leiche zu helfen. „Die Rahmenhandlung ist erfunden. Die Schilderung des Mordes ist größtenteils wahr“ wurde sie von der Bild zitiert. Für die Staatsanwaltschaft warf das Fragen auf, so, ob die Heranwachsende möglicherweise schon in der Wohnung war, als das Opfer noch lebte. Sie nahm Ermittlungen wegen einer möglichen Beihilfe oder Mittäterschaft auf. 

Doch im Jahr darauf stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Apel, die im Vorwort des Buchs laut Spiegel geschrieben hatte, die Handlung des Romans beruhe „teils auf tatsächlichen Ereignissen“, bezeichnete in den späteren Vernehmungen nach Angaben der Bild-Zeitung die selbstbelastenden Schilderungen als Fiktion sowie als Mittel, „um den Spannungsbogen hochzuhalten“. Wie die „wahre Geschichte“ sich wirklich abspielte, wird vielleicht für immer ein Geheimnis bleiben.