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Gerechtigkeit & Loseblatt

#104: CSD-Anschlag, GEMA gegen KI, "Top-Mediziner"-Siegel, keine Rechtsbeugung in Corona

Die Woche im Recht

Nach dem CSD-Anschlag in Berlin wird viel diskutiert: ob die Justiz versagt hat und ob wir mehr Sicherheitsbefugnisse brauchen. Außerdem siegte die GEMA gegen die KI und die Liebe gegen die Bürokratie.

10 Tage nach dem Anschlag: Hendrik Wieduwilt und Pia Lorenz schauen auf das Berliner Urteil gegen den mutmaßlichen Attentäter Abdul Ballout, das Jugendstrafrecht und die Vorbewährung und fragen sich: Reden wir hier wirklich über ein Justizversagen? Maximilian Amos spricht unterdessen mit dem Sicherheitsrechtler Ralf Poscher darüber, ob die Behörden mehr Überwachungsbefugnisse brauchen und warum die meisten Menschen gar nicht ahnen, wo sie wirklich gläserne Bürger sind.

GEMA gegen die KI: Das LG München I hat wieder ein Urteil in Sachen Urheberrechte an KI-Erzeugnissen gesprochen. Die GEMA feiert ihren Sieg und die Hosts schauen ins Urteil, das auch rechtlich viele Facetten hat. 

Alles top: Der BGH hat die von der Zeitschrift Focus verliehenen Top-Ärzte-Siegel zwar nicht verboten, aber dem OLG München doch so einige To-dos mit auf den Weg gegeben. Das Hauptargument: gesundheitsbezogene Werbung muss sehr klar und eindeutig sein. Trotzdem könnte das kritische Urteil aus Karlsruhe auch die "Top-Anwalt"-Siegel und ähnliche Geschäftsmodelle wie den "Anwalt des Jahres" gefährden. 

Keine elementare Abkehr vom Recht: Eine ehemalige Proberichterin bewilligte dem eigenen Vater, einem Pfarrer, in der Hochphase der ersten Corona-Welle den Zugang zu einem Seniorenheim. Obwohl sie das Heim vorher nicht anhörte und die Verwandtschaft nicht offenlegte, sprach der BGH sie vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei. Nun könnte sie vielleicht sogar wieder Richterin werden. 

Anwesend genug: Ein somalisches Paar hat wirksam geheiratet, obwohl die Braut sich davor fürchtete, die somalische Vertretung in Berlin zu betreten, wo die Trauung stattfand. Obwohl die Frau vor dem offenen Fenster und damit nicht physisch "vor" dem vollziehenden Beamten stand, sei sie "anwesend" gewesen, befand das OLG Bamberg. 

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