Gesetze sind ideal zum Digitalisieren

Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Gesetze sind ideal zum Digitalisieren. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206061)
Der Legal Tech Day hat Chancen und Risiken von KI im Recht aus den unterschiedlichsten Perspektiven beleuchtet. Sogar eine Tontafel mit babylonischen Rechtssprüchen aus dem 18. Jahrhundert vor Christi wurde als Vorbild genannt.
In ihrer Keynote zum Auftakt des Legal Tech Day an diesem Donnerstag bekannte sich Stefanie Hubig (SPD) zur KI. Schließlich erleichtere sie Bürgern den Zugang zum Recht. So würden Bürgerinnen und Bürger womöglich nicht ausgesperrt, wie durch den Torhüter in der Geschichte des Schriftstellers Franz Kafka, so die Bundesjustizministerin.
Andererseits werde die Justiz – etwa die Sozialgerichte –freilich durch KI-generierte Schriftsätze von juristischen Laien wie auch von Anwältinnen geflutet, teilweise seien diese voller Halluzinationen.
Hubig will die deutliche Mehrarbeit für die Urteilsfinder durch zahlreiche Änderungen von Prozessordnungen in den Griff bekommen – wobei die Richterschaft bei aller KI-Unterstützung stets das letzte Wort haben müsse. Und die Anwaltschaft, wird sie auf längere Sicht überflüssig? "Klar nein", zeigte sich die Ressortchefin überzeugt. Aber es werde weniger Arbeit für Associates und mehr Zeit für Strategen sowie Verhandlerinnen geben.
Kaum Teilnehmer aus Justiz und Verwaltung
Die Teilnehmenden beim Legal Tech Day kamen fast ausschließlich und je zur Hälfte aus Kanzleien und Unternehmen; kaum jemand aus Verwaltung oder Justiz – weshalb sich immerhin Ministerin Hubig auf die Abfrage der rund 400 Teilnehmenden meldete. Mit der Möglichkeit, Rechtsregeln und deren Produktion zu verrechtlichen, befasste sich dann in seltener Einmütigkeit ein erstes Podium.
Die in Bagdad geborene Rechtsberaterin Abir Haddad, die an der Universität Köln lehrt, erinnerte an den Codex Hammurabi – eine Tontafel mit babylonischen Rechtssprüchen aus dem 18. Jahrhundert v. Chr. Er sei das beste Beispiel dafür, wie gut sich juristische Regeln mit ihrer Wenn-dann-Struktur und der darauf folgenden Subsumption für die Digitalisierung ("Law as Code") eigneten.
Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, lässt dafür gerade an einer Plattform für einen "digitalen Gesetzeszwilling" bauen: "Manchmal muss man da hemdsärmelig rangehen und sich aus dem eigenen Büro herausbewegen", sagte er mit Blick auf Widerstände in den Ämterstuben der Länder und Kommunen. Obwohl die meisten Gesetze vom Bund kämen, müssten Länder und Kommunen diese vollziehen.
Die Rettung heißt: Berichtsentlastungsgesetz
Empört zeigte sich der CDU-Politiker über Tausende von aus seiner Sicht überflüssigen Vorgaben der EU allein zum Datenschutz: eine "Komplexitätsfalle", die keinerlei positiven Einfluss auf das reale Leben der Menschen habe. Ein Hoffnungsschimmer: Sein Chef und Parteikollege Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, arbeitet mit Billigung des schwarz-roten Kabinetts an einem Berichtsentlastungsgesetz.
Offene Türen rannte er damit beim Christdemokraten Ernst Bürger ein. Der Staatssekretär der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg und dessen IT-Beauftragter kennt als ehemaliger Büroleiter etwa von Brigitte Zypries (SPD) in ihrer Zeit als Staatssekretärin im Bundesinnenministerium auch die Vogelperspektive. "Im Rechtsstaat ist alles regelbasiert – das ist eine total gute Nachricht für die Möglichkeit zur Beschleunigung und Automatisierung durch KI."
Aus seinem jetzigen Amt schilderte Bürger den Frust der Praktiker: Beim Inkrafttreten des neuen Wohngeldgesetzes seien die Mitarbeitenden in den Behörden genauso überfordert und frustriert gewesen wie die Antragsteller. Unter großer Zustimmung griff er das Wort von der notwendigen "Guillotinierung" des Normengestrüpps auf.
Anna Sinell von der DigitalService GmbH des Bundes erzählte anhand der reformierten Grundsteuer, wie ihre Einrichtung die Gesetzesmacher ebenso wie die Anwender unterstützt habe. So störte sie, dass die Landesbehörden keine Daten miteinander austauschen dürften, die ihnen ohnehin vorlägen: "Einmal klicken würde reichen."
Kaufen oder selber bauen?
Ein weiteres Panel stand – moderiert von dem auf KI-Themen spezialisierten Rechtsanwalt Thomas Voßberg – unter dem Motto: "Build, Buy or Wait?". Für Martin Clemm, früher General Counsel der Software AG, hängt die Antwort von der Größe der Rechtsabteilung ab und ob sie so im Unternehmen verankert ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen beeinflussen kann. Nur dann würde er den Usecase wie auch die Marktreife eines Produkts prüfen. Valesca Molinari, General Counsel bei Payrails und einst in der Sozietät Baker McKenzie für Innovation zuständig, hat erlebt, dass das Prinzip "digital first" einst noch schwierig war.
Heute baue man sich, was man besser als andere hinbekomme, lieber selbst – und nur, wenn es einen Mehrwert bringe. Ein Haken: Es koste Zeit, den berüchtigten KI-Slop – also "Halluzinationen" und Falschangaben – auszumerzen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Inhouse-Juristen nur noch mit einer KI sprächen. Und wenn die sich noch weiter entwickele, könnte das sogar zur Konsequenz haben, dass Vorstände und Geschäftsführerinnen nach der Business Judgement Rule hafteten, wenn sie ihre Geschäftsentscheidungen nicht von der KI bewerten ließen.
Zitiervorschlag
Prof. Dr. Joachim Jahn: Gesetze sind ideal zum Digitalisieren. beck-aktuell, 18.09.2026 (abgerufen am: 18.09.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/206061)




