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Mehr Artikel zu diesem Tag

Für eine Handvoll Dollar aus dem Silicon Valley
EuGH zur Vergütung für Presseverlage bei Online-Nutzung

Für eine Handvoll Dollar aus dem Silicon Valley

Wenn Internet-Giganten wie Google oder Meta Presseerzeugnisse für ihre eigenen Dienste nutzen, können sie verpflichtet werden, den Verlagen dafür eine Kompensation zu zahlen, meint der EuGH. Der Rechtsstreit aus Italien könnte auch für andere Staaten interessant werden.

Die Jura-Termine der 20. Kalenderwoche
Agenda

Die Jura-Termine der 20. Kalenderwoche

Das LKW-Kartell hat zu einer Milliarden-Buße der EU-Kommission geführt. Ob Kunden ihre zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen bündeln können, klärt der BGH. Das BAG urteilt über Betriebsrats-Bezüge bei VW und Betriebsrenten. Der EuGH befasst sich mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Designklassiker USM-Haller hofft auf den BGH
Urheberschutz für Büromöbel

Designklassiker USM-Haller hofft auf den BGH

Vor Gericht kämpft USM um Urheberschutz für sein bekanntes Möbelsystem. Nach einem Schlenker über den EuGH liegt das Verfahren wieder in Karlsruhe. Dort wird es wohl noch nicht enden.

KI-gestützte Umgestaltung verletzt Urheberrecht nicht
Hundefoto durch KI gejagt

KI-gestützte Umgestaltung verletzt Urheberrecht nicht

Wer eine KI mit einem Foto füttert und ein stilistisch völlig anderes Bild herausbekommt, verletzt nicht die Rechte des Urhebers, auch wenn das KI-Motiv sehr nah am Original ist. Für das OLG Düsseldorf ist klar: Die künstlerische Gestaltung eines Bildes kann urheberrechtlichen Schutz genießen – das Motiv aber nicht.

#92: Sexualstrafrecht im Studium, Streit um Straße von Hormus, Metall auf Metall, die letzte?
Gerechtigkeit & Loseblatt

#92: Sexualstrafrecht im Studium, Streit um Straße von Hormus, Metall auf Metall, die letzte?

Die Debatte, ob Sexualstrafrecht im Jurastudium gelehrt werden sollte, ist in vollem Gange. Außerdem streiten die USA und der Iran darüber, wem die Straße von Hormus gehört und ein jahrzehntelanger Musik-Streit scheint bald sein Ende zu finden.

Keine Urheberrechtsverletzung in der "Schule der magischen Tiere"
Buchillustration vs. Film

Keine Urheberrechtsverletzung in der "Schule der magischen Tiere"

Die erfolgreiche Verfilmung der Kinderbuchreihe "Die Schule der magischen Tiere" verletzt die Illustratorin der Bücher nicht in ihrem Urheberrecht. Das LG Hamburg verglich die Zeichnungen in den Büchern mit dem Film und vermisste eine unerlaubte Bearbeitung.

Die Termine der 17. Kalenderwoche
Agenda

Die Termine der 17. Kalenderwoche

Zwei ungewöhnliche Fälle beschäftigen den BGH. So geht es um eine Überwachung in einer Wohnküche mit einer versteckten Kamera. Und um eine Klage des eigenen Personalrats gegen die Präsidentin der obersten Zivil- sowie Strafrechtsinstanz. Verhandelt wird erneut über das Urheberrecht am USM Haller Möbelsystem.

"Metall auf Metall" (bald) auserzählt
Urheberrechts-Saga Pelham vs. Kraftwerk

"Metall auf Metall" (bald) auserzählt

Hat der Streit zwischen der Band Kraftwerk und dem Musiker Moses Pelham bald wirklich ein Ende? Ja, glauben Tobias Nasr und Clara Louisa Veelken. Für die Frage, wann Memes, Mashups und Co. Musiksequenzen anderer Künstler nutzen dürfen, halte die EuGH-Entscheidung aber wenig parat.

Die Termine der 16. Kalenderwoche
2026

Die Termine der 16. Kalenderwoche

Vor über einem Vierteljahrhundert haben Mitglieder der Band Kraftwerk den Hip-Hop-Künstler und Produzenten Moses Pelham verklagt – weil er eine zweisekündige Musiksequenz von ihnen in ein anderes Lied eingebaut hat. Zum zweiten Mal wird der EuGH nun dem BGH erläutern, wann „Sampling“ und „Pastiches“ erlaubt sind. Das BAG urteilt über den umstrittenen Wegfall von Arbeitsverträgen für Trainer, wenn Abstieg und Lizenzentzug ihrer Mannschaft drohen. Und zum 24. Mal treffen sich Justizjuristen in Weimar zum 24. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag.

Penguin Random House vs. OpenAI und der Konflikt ums Urheberrecht
Kleiner Drache vor Gericht

Penguin Random House vs. OpenAI und der Konflikt ums Urheberrecht

Ein kleiner orangefarbener Drache steht plötzlich im Zentrum eines urheberrechtlichen Grundsatzstreits: Die Klage von Penguin Random House gegen OpenAI in München könnte zum Pionier für die globale Auseinandersetzung von Rechteinhabern mit KI-Unternehmen werden, schreibt Tobias Voßberg.