Niederländer dürfen Online-Ausgabe von Anne Franks Tagebuch lesen

Zitiervorschlag
Niederländer dürfen Online-Ausgabe von Anne Franks Tagebuch lesen. beck-aktuell, 09.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201661)
Ein in einem Mitgliedstaat der EU gemeinfreies Werk darf trotz fortbestehenden Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat online veröffentlicht werden – sofern eine geografische Sperre den Zugriff auf erlaubte Länder begrenzt. Das entschied der EuGH.
Anlass für die Grundsatzentscheidung ist ein Streit um die Manuskripte der Anne Frank. Der Anne Frank Fonds mit Sitz in Basel, Inhaber der Urheberrechte, wollte verhindern, dass eine wissenschaftliche Online-Ausgabe der Texte frei im Internet zugänglich ist, obwohl die Herausgeber hatten dafür gesorgt hatten, dass die Seite per Geoblocking für die Niederlande gesperrt war, wo die Werke noch bis 2037 geschützt sind. Das reiche nicht, argumentierte der Fonds, weil niederländische Nutzer die Sperre per VPN umgehen könnten.
Der EuGH folgte dem am Donnerstag nicht. Der Begriff der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 3 Abs. 1 der Urheberrechtsrichtlinie (2001/29/EG) setze zwei kumulative Merkmale voraus: eine Handlung der Wiedergabe und deren Zugänglichmachung gegenüber einer Öffentlichkeit. Wer ein in seinem Land gemeinfreies Werk ins Internet stelle und dabei ein Geoblocking auf dem Stand der Technik einsetze, mache es gerade nicht dem Publikum in dem Mitgliedstaat zugänglich, in dem es noch geschützt sei. Eine absolute Unüberwindbarkeit verlange das Unionsrecht nicht (Urteil vom 9.7.2026 – C-788/24).
Die jüdische Jugendliche Anne Frank hatte zwischen 1942 und 1944 ihren Alltag in ihrem Amsterdamer Versteck festgehalten. Ihr Vater Otto Frank veröffentlichte die Aufzeichnungen 1947 und gründete 1963 den Anne Frank Fonds. In vielen EU-Staaten, darunter Belgien und Deutschland, sind die Werke inzwischen gemeinfrei. In den Niederlanden hingegen bleiben Teile davon aufgrund besonderer Übergangsregelungen weiterhin geschützt.
Geoblocking auf dem Stand der Technik genügt
Die Anne-Frank-Stiftung in Amsterdam hatte 2021 zusammen mit wissenschaftlichen Einrichtungen eine niederländischsprachige Online-Ausgabe der Manuskripte veröffentlicht und den Zugriff aus den Niederlanden per Geoblocking gesperrt. Der Anne Frank Fonds klagte gleichwohl auf Unterlassung. Der Oberste Gerichtshof der Niederlande legte dem EuGH daraufhin Fragen zur Auslegung der Richtlinie vor.
Der EuGH entschied nun: Ein Geoblocking, das dem neuesten Stand der Technik entspricht, stellt eine wirksame technische Maßnahme dar. Es behindere den freien Zugang zu dem Werk in den Mitgliedstaaten, in denen es gemeinfrei geworden sei, nicht und wahre zugleich die Interessen der Rechteinhaber dort, wo das Werk noch geschützt sei.
Das Urteil dürfte weit über den Streit um das Tagebuch hinaus Bedeutung haben. Es betrifft die Frage, ob urheberrechtlich geschützte Inhalte im digitalen Binnenmarkt territorial verwaltet werden können. Streaming-Dienste, Verlage und Lizenzgeber stützen ihre Geschäftsmodelle darauf, Inhalte regional begrenzt anzubieten. Wäre die VPN-Umgehbarkeit einer Geosperre als Urheberrechtsverletzung gewertet worden, hätte das die territoriale Lizenzvergabe im Kern gefährdet.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- EuGH
- Urteil vom 09.07.2026
- C-788/24
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Niederländer dürfen Online-Ausgabe von Anne Franks Tagebuch lesen. beck-aktuell, 09.07.2026 (abgerufen am: 09.07.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/201661)



