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Warner-Paramount-Fusion

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Der Deal der US-Filmstudios Warner Bros. und Paramount sorgt seit Monaten für Diskussionen. Wettbewerbshüter in mehreren Ländern prüfen, in den USA gab es gerade einen Gerichtsbeschluss. Jetzt hat Brüssel entschieden.

US-Gericht legt Übernahme für 2 Wochen auf Eis
Paramount kauft Warner

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Die Übernahme von Warner Bros. durch Paramount ist ein Mega-Deal, der nicht nur Hollywood umkrempeln könnte. US-Bundesstaaten, die ihn kippen wollen, haben einen ersten Erfolg vor Gericht erzielt.

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Sammelklage zu Werbefreiheit

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Amazon schickt seinen Prime-Video-Kunden Werbespots auf die Bildschirme. Die sächsische Verbraucherzentrale machte dagegen mit einer groß angelegten Sammelklage mobil - und ist vorerst gescheitert.

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EuGH verändert Spielregeln für Streaming-Abos

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Künftig könnten Kunden ein Streaming-Abo abschließen, die neue Staffel ihrer Lieblingsserie schauen, und anschließend einfach widerrufen. Wie kann der EuGH über ein solches Missbrauchsrisiko einfach hinweggehen, fragen sich Max-Julian Wiedemann und Antonia Schumann.

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Zuschauer zahlen für Pay-TV, um sich Reklame zu ersparen. Amazon jedoch schickt Prime-Video-Kunden trotzdem Werbespots auf die Bildschirme. Eine Sammelklage droht zunächst einmal zu scheitern.

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DAZN und DFL erzielen einen Erfolg gegen illegale Fußball‑Übertragungen: Eine Streaming‑Seite muss gesperrt werden. Weitere Maßnahmen sind in Vorbereitung.

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Bisher gilt: Wer sein Netflix-Konto kündigt, aber noch Guthaben übrig hat, bleibt so lange an den Streaming-Dienst gebunden, bis es verbraucht ist. Der BGH jedoch sieht Verbraucher dadurch benachteiligt und verlangt eine Änderung.

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Künstlersozialabgabe

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Ein Unternehmen vermittelt zwischengeschaltet künstlerische Werke an Streaming-Portale und will dafür keine Künstlersozialabgaben zahlen. Das LSG Berlin-Brandenburg findet: Auch Aggregatoren sind Teil der künstlerischen Verwertungskette – und damit abgabepflichtig im Sinne des KSVG.

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EuGH-Urteil erzwingt Vertragsänderung

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Schlägt ein Telekommunikationsunternehmen Vertragsänderungen vor, kann ein Endnutzer den Vertrag über Internetzugangsdienste kostenlos kündigen. Das gilt laut EuGH auch dann, wenn das Unternehmen mit den Änderungen Rechtsprechung des Gerichtshofs umsetzen will.