Bundestagsdebatte vor 60 Jahren
Das größte Verbrechen verjährt nie
1965 drohten die NS-Morde zu verjähren, denn der heutige Grundsatz "Mord verjährt nicht" galt damals noch nicht. Der Bundestag diskutierte intensiv, wie weit man gehen dürfe, um die Verbrecher von damals zur Rechenschaft zu ziehen. Sebastian Felz erinnert an eine Sternstunde des Bonner Parlaments.