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Vor 80 Jahren: Der Zyklon-B-Prozess in Hamburg

Die Lieferanten des Todes

Grüne Dosen mit geöffnetem Deckel auf einem Haufen
Das Mittel des Massenmordes: Zyklon B © Adobe Stock / Oxab

Zyklon B war der Name des Gifts, mit dem die Nazis allein in Auschwitz mehr als 900.000 Menschen ermordeten. 1946 wurde die Belieferung der SS durch die Firma Tesch & Stabenow angeklagt, wie Sebastian Felz nachzeichnet.

Zyklon A, B und C sind Derivate der hochgiftigen Blausäure. 1919 wurde Zyklon A im Kaiser-Wilhelm-Institut für physikalische Chemie und Elektrochemie entdeckt und ursprünglich für die Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Es handelt sich um eine Mischung aus Cyankohlensäuremethylester (90%) mit Chlorkohlensäuremethylester (10%). Die giftige Wirkung von Blausäure auf den Menschen besteht darin, dass die eingeatmeten Gase die Schleimhäute von Mund, Nase, Magen und Lunge zersetzen und in das Blut eindringen. Das Gas blockiert die Sauerstoffversorgung der Zellen und führt schließlich zur Atemlähmung. Der Tod kann in wenigen Minuten eintreten, beim Einatmen hoher Konzentrationen in Sekunden. 

Ab 1920 war aufgrund einer Ausführungsverordnung zur "Verordnung über die Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen" der Einsatz von Blausäure verboten. Allerdings erhielt die Deutsche Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung (Degesch), eine Tochterfirma der IG Farben, Degussa und der Goldschmidt AG, die den Stoff lieferte, eine Ausnahmegenehmigung. Außer den USA hielt die Degesch ein weltweites Monopol an diesem Blausäurederivat.

"Wir entschlossen uns, bei der zukünftigen Massenvernichtung dieses Gas zur Anwendung zu bringen" 

Zyklon B wurde erstmals im Hamburger Hafen im November 1923 eingesetzt. Als Vertriebsgesellschaft im nordöstlichen Deutschland und Europa fungierte die Tesch & Stabenow, Internationale Gesellschaft für Schädlingsbekämpfung (Testa) mit Sitz in Hamburg. 1924 wurde sie von dem Chemiker Bruno Tesch und dem Kaufmann Paul Stabenow gegründet. In Hamburg wurden vor allem Schiffe einer "Durchgasung" unterzogen. Man befürchtete die Ausbreitung der Cholera, die man mit "Schiffsentrattungen" vermeiden wollte.

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde schließlich die Wehrmacht einer der Hauptabnehmer von Zyklon B. Anfangs nutzte die SS das Mittel, um in den Konzentrations- und Vernichtungslagern, die hinter der Front entstanden, Insekten zu bekämpfen. Ab September 1941 setzte sie Zyklon B erstmals ein, um Menschen zu töten. In Auschwitz wurden damit 600 sowjetische Kriegsgefangene vergast. Lagerkommandant Rudolf Höß erkannte die tödliche Effektivität des Giftes. ("Beim nächsten Besuch Eichmanns berichtete ich diesem über diese Verwendung von Zyklon B, und wir entschlossen uns, bei der zukünftigen Massenvernichtung dieses Gas zur Anwendung zu bringen.") Mehr als 900.000 Menschen erstickten in Auschwitz qualvoll. Jeder auf diese Weise durchgeführte Mord kostete zwei Pfennig. 

Für die Testa war Zyklon B ein lukratives Geschäft. In den Jahren 1942/43 stieg der Gewinn der Hamburger Firma sprunghaft an – von 40.000 Reichsmark auf 120.000 Reichsmark. Allein 1943 lieferte die Firma 12.000 Kilogramm Zyklon B nach Auschwitz. Testa verkaufte Zyklon B auch an die Konzentrationslager Majdanek, Sachsenhausen, Ravensbrück, Stutthof, Neuengamme, Groß-Rosen und Dachau. Doch die Firma Testa lieferte nicht nur, sondern unterwies auch im Umgang mit dem Gift. Bruno Tesch reiste mehrmals in verschiedene Konzentrationslager. Dort gab er Lehrgänge, auf denen die SS-Männer die Anwendung des Giftgases erlernten. Damit wurde grauenhafte Praxis, wovon Hitler schon in "Mein Kampf" phantasiert hatte, nämlich "hebräische Volksverderber unter Giftgas" zu halten.

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Tesch behauptete, von Massenmorden nichts gewusst zu haben

Am 3. September 1945 wurden Bruno Tesch und Karl Weinbacher, zweiter Geschäftsführer der Firma, sowie der Techniker Joachim Drosihn in den Firmenräumen verhaftet. Ein ehemaliger Buchhalter der Firma, Erich Sehm, hatte sie angezeigt. Vom 1. bis zum 8. März 1946 mussten sie sich als Kriegsverbrecher für ihre Beteiligung am Massenmord in den Konzentrationslagern vor dem britischen Militärgericht verantworten. Es ist der erste Kriegsverbrecherprozess der britischen Militärjustiz im Hamburger Curiohaus. Dieses Gericht war zuständig aufgrund der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945, wonach die vier alliierten Mächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernahmen und damit zu lokalen Souveränen wurden. Die britischen Behörden besaßen daher das Recht, deutsche Staatsangehörige in ihrer Zone für Straftaten jeglicher Art abzuurteilen.

Während Tesch bestritt, gewusst zu haben, dass Zyklon B zur Ermordung von Menschen benutzt wurde, belasteten ihn ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwer. Ihnen gegenüber habe Tesch davon gesprochen, dass Zyklon zur Vergasung von Menschen eingesetzt werde. Der ehemalige Buchhalter bezeugte einen Reisebericht, in dem es hieß, dass "die Erschießungen von Juden immer häufiger werden und dass die Beerdigung einer so großen Zahl von Toten sich als immer unhygienischer erweist. Um dem abzuhelfen, wird vorgeschlagen, die Vernichtung der Juden durch die Verwendung von Blausäure vorzunehmen." Auch über die Schulungen über die Nutzung des Giftes sagten die Zeuginnen und Zeugen aus: "Dr. Tesch nimmt den Auftrag an, SS-Personal in der Frage der Vergasung mit Blausäure zu unterweisen." Über die Liefermengen und die Gewinne der Testa erhob das Gericht ebenfalls Beweis. 

Der Verteidiger von Tesch behauptete, Zyklon B sei nur für den normalen Einsatz, also für Desinfektions- und medizinische Zwecke, geliefert worden. Teile der Gaskammern seien zur Schädlingsbekämpfung genutzt worden und die Konzentrationslager hätten nur so viel Gas bekommen, "wie es im Verhältnis zur Zahl ihrer Bewohner ganz normal war". Die Schulungen seien "in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen und nur zur Unterweisung in der Vernichtung von Ungeziefer durchgeführt" worden. Die Verteidigung argumentierte damit, dass es sich hierbei um einen "dual use" gehandelt habe. Die Lieferung eines Produkts, das primär legitimen Zwecken dient (wie Zyklon B zur Entlausung und Seuchenbekämpfung in Kasernen und Lagern), stelle kein Kriegsverbrechen dar – es sei denn, das gelieferte Mittel sei zwingend und ausschließlich für die illegale Tötung von Menschen bestimmt gewesen. Das Liefern von Material für legitime Zwecke sei an sich kein Kriegsverbrechen.

Wie Zivilisten zu Kriegsverbrechern werden

Die Anklage argumentierte, dass die wissentliche Lieferung eines Gutes an ein Staatsorgan, das dieses zur Massenvernichtung nutze, ein Kriegsverbrechen darstelle. Wer den eigentlichen Tätern die Mittel zur Tatausführung bewusst zur Verfügung stelle, mache sich als Gehilfe ("accessory before the fact") eines Mordes schuldig. 

Das britische Militärgericht war der Ansicht, dass für eine Verurteilung drei Tatsachen bewiesen sein mussten: Alliierte Staatsangehörige wurden durch Zyklon B vergast; dieses Gas wurde von der Firma Tesch & Stabenow geliefert und die Angeklagten wussten bei der Lieferung, dass das Gas zur Tötung von Menschen verwendet werden sollte.

Die materiell-rechtliche Basis der Anklage bildete Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung von 1907, der den Schutz des individuellen Lebens und der Familie in besetzten Gebieten vorschreibt. Obwohl dieser Artikel historisch primär auf das Verhalten von Besatzungsbehörden in besetzten Gebieten abzielte, fand er hier Anwendung auf die Handlungen in Auschwitz, zu denen die Angeklagten Beihilfe leisteten. Das Gericht wandte das Kriegsrecht auch auf Geschäftstätigkeiten von Zivilistinnen und Zivilisten an. Es stellte klar, dass die Regeln und Gebräuche des Krieges für alle gälten, die in der Lage seien, zu deren Verletzung beizutragen. Ein Zivilist, der wissentlich Beihilfe zu einer Verletzung des Kriegsrechts leiste, sei somit selbst als Kriegsverbrecher schuldig.

Am 8. März 1946 verurteilten die Richter Tesch und Weinbacher zum Tod durch den Strang. Am 16. Mai 1946 wurden sie im Zuchthaus von Hameln hingerichtet. Joachim Drosihn sprach das Gericht indes frei. Bloßes Wissen über die Verbrechen reiche nicht für eine Verurteilung aus. Da er eine untergeordnete Position innehatte und keinen Einfluss auf die Lieferungen nehmen oder diese verhindern konnte, sei er ohne Schuld gewesen. Blausäurederivate mit dem Namen Zyklon wurden auch nach dem Zweiten Weltkrieg hergestellt. In der Bundesrepublik wurde das Gift allerdings als Cyanol und in der DDR als Cyanosil verkauft.