"Nicht der Partei folgen, sondern sich selbst"

Zitiervorschlag
Dr. Sebastian Felz: "Nicht der Partei folgen, sondern sich selbst". beck-aktuell, 03.08.2026 (abgerufen am: 03.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203236)
Gustav Heinemann war Reformjustizminister und "Bürgerpräsident" von 1969 bis 1974. Eine Würdigung von Sebastian Felz zum 50. Todestag eines Juristen, der betonte, dass er nur seine Frau liebe, nicht aber den Staat. Und ganz sicher die Meinungsfreiheit.
"Unangreifbare Geschmeidigkeit ist ebenso wenig seine Sache wie zeremonieller Selbstgenuss. Oft genug sieht man seinem winkenden Arm den eigebauten Widerstand an. So manches Mal zeigt er Betretenheit vor allzu lautstarkem Beifall." Der so von Siegfried Lenz charakterisierte Bundespräsident Gustav Heinemann wurde 1899 im westfälischen Schwelm geboren.
Er musste nach dem Notabitur im August 1917 aufgrund eines Herzklappenfehlers nicht mehr in die Hölle des Ersten Weltkrieges. In Münster lernte er beim Militär als Richtkanonier zwar noch das Schießen, vor allem aber das Skatspielen – bis zu 500 Partien pro Tag sollen es gewesen sein. Mit dem Ausruf "Wie wär‘s, Freunde der Volksmusik?" sollte Heinemann bis ins hohe Alter für eine Partie "flotten Skat" werben.
"In der Wurstmaschine des Berufes"
Schon im Gymnasium wollte der junge Heinemann Rechtsanwalt werden: "Ich stelle mir aber vor, dass ich dann selbstständig sein werde, und dass ich dann auch etwas ausfechten kann." So studierte er Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft und Geschichte in Münster, Marburg, München, Göttingen und Berlin. Im Sommersemester 1920 besuchte er eine Veranstaltung der NSDAP in München ("ein trauriges Bild der Geistverfassung u. politischen Unbildung unseres Volkes").
1921/1922 schloss er das erste juristische Staatsexamen und eine volkswirtschaftliche Promotion ab. 1926 folgte das zweite Staatsexamen, dann die Zulassung als Anwalt. Er wurde Sozius in einer Kanzlei und zwei Jahre später als Justiziar der Rheinischen Stahlwerke in Essen angestellt, deren Vorstandsmitglied er später wurde. Damit arbeitete er für eines der größten Montanunternehmen im Ruhrgebiet. Er stecke, so Heinemann, nun vollständig in der "Wurstmaschine des Berufes". Seine Beratungstätigkeit als Anwalt und Syndikus umfasste das Kassenarztrecht und das Bergrecht, mit denen sich auch seine zahlreichen Publikationen beschäftigten.
Einer wissenschaftlichen Karriere war er nicht abgeneigt. 1929 schloss Heinemann seine zweite Promotion zum Doktor der Rechte ab. "Gustav Gustav" wurde er liebevoll-spöttisch wegen seiner beiden Doktortitel genannt. Im Sommer 1933 fragte er bei Hans Carl Nipperdey in Köln wegen der Möglichkeit zur Habilitation an. Die Fakultät verweigerte ihm dies jedoch mit dem Argument, dass er ein auswärtiger Rechtsanwalt sei. Er erhielt allerdings einen Lehrauftrag für Bergrecht, dem er bis 1939 nachkam. Eine Honorarprofessur wurde ihm 1942 in Köln wegen der Kriegsverhältnisse nicht verliehen.
"Die politische Aufgabe ist uns Gottesdienst und Missionsaufgabe"
Heinemann sollte in seinem Leben in insgesamt fünf politischen Parteien wirken. Er trat zunächst der linksliberalen DDP, dann 1930 dem "Christlich-Sozialen Volksdienst" bei, einer protestantisch-konservativen Partei, die sich aber zur Weimarer Reichsverfassung bekannte ("Die politische Aufgabe ist uns Gottesdienst und Missionsaufgabe"). Sie wurde allerdings eine Einprozent-Partei, die sich 1933 auflöste.
Den Antisemitismus, Rassismus und Antirepublikanismus der Nazis lehnte der Jurist ab. Jedoch wurde er Mitglied in NS-Organisationen wie dem NS-Juristenbund. Heinemann war aber engagiert in der "Bekennenden Kirche", die sich gegen ein "Staatskirchentum" im Dritten Reich wandte. 1934 wirkte er an der "Barmer Erklärung" mit, die das theologische Fundament der oppositionellen Haltung der Bekennenden Kirche gegenüber dem NS-Regime und den regimetreuen "Deutschen Christen" bildete. Die Barmer Erklärung forderte eine Rückbesinnung auf die Basis des Glaubens und wies eine Anpassung an jeweils herrschende weltanschauliche und politische Überzeugungen entschieden zurück.
Die politischen Bruchlinien wirkten auch in seine Anwaltstätigkeit hinein. Er verteidigte einen Kinderarzt wegen Verleumdung des NS-Kreisleiters in Essen. In seinem Keller stand die Vervielfältigungsmaschine für verbotene Schriften ("Grüne Blätter") der Bekennenden Kirche. Ein Aufrücken in den Vorstand des Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikats scheiterte 1936 an seinem kirchlichen Engagement, welches ihn allerdings nicht daran hinderte, kurze Zeit später Vorstandsmitglied der Rheinischen Stahlwerke zu werden, ein Unternehmen, das erheblich vom Einsatz von Zwangsarbeitern profitierte.
"Warum habe ich im Dritten Reich nicht mehr widerstanden?"
Allerdings unterstützte Heinemann jüdische Menschen in Essen seit 1943, indem er untergetauchte Juden mit Lebensmitteln versorgte. Auch zum Essener Landgerichtsdirektor Hermann Ferse hielt er Kontakt, bis dieser im November 1941 nach Minsk deportiert wurde.
Der spätere Bundespräsident war im "Dritten Reich" damit weder eindeutig Parteigänger noch Widerstandskämpfer. "Mich lässt die Frage nicht los, warum ich im Dritten Reich nicht mehr widerstanden habe?", fragte er bei seiner Ansprache zum Gedenken an die hingerichteten Widerstandskämpfer 1969 in der Gedenkstätte Plötzensee.
Dabei gab er auch Teilen der Evangelischen Kirche aufgrund ihrer antidemokratischen, obrigkeitshörigen Haltung eine Mitschuld am Aufstieg der Nationalsozialisten. Im Oktober 1945 unterzeichnete er das so genannte Stuttgarter Schuldbekenntnis, mit dem die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sich zu einer Mitschuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus bekannte.
"Nicht der Partei folgen, sondern sich selbst"
Nach 1945 gehörte Heinemann zu den Mitbegründern der CDU im Rheinland und wurde Oberbürgermeister von Essen. Von Juni 1947 bis September 1948 amtierte er zusätzlich als Justizminister von Nordrhein-Westfalen und trieb in dieser Funktion ein Entnazifizierungsgesetz voran.
Auch sein kirchenpolitisches Engagement nahm er wieder auf: Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte er bis 1962 der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland an. Von 1945 bis 1967 war er Mitglied des Rates der EKD, von 1949 bis 1955 stand er als Präses an der Spitze der EKD-Synode.
Sein Aufstieg in der Bundespolitik war steil, endete aber zunächst abrupt. Als Bundesinnenminister trat er 1950 aus Protest gegen Adenauers Wiederbewaffnungspolitik und wegen dessen autoritären Regierungsstils nach gut einem Jahr zurück. Der erste Rücktritt eines Bundesministers war keine parteitaktische Entscheidung, sondern "protestantischer" Ausdruck eines bemerkenswerten Amtsverständnisses: Das Gewissen stand über der Karriere. Später formulierte Heinemann seine politische Leitlinie: "Nicht der Partei folgen, sondern sich selbst."
Er wurde als "Spinner" oder gar Staatsfeind tituliert und jahrelang vom Verfassungsschutz beobachtet. Die 1952 von ihm gegründete Gesamtdeutsche Volkspartei war ein politischer Misserfolg. Die Partei war gegen die Wiederbewaffnung und für ein blockfreies, wiedervereinigtes Deutschland. Nach fünf Jahren löste sich die Partei 1957 auf, Heinemann wechselte in die SPD und wurde Abgeordneter im Bundestag.
"Daher bin ich Anwalt geworden"
Bundesjustizminister Dehler bot dem Renegaten in Abstimmung mit Adenauer einen Richterposten am BVerfG an: ein Schachzug zur politischen Neutralisierung. Heinemann entschied sich, 1951 in Essen eine (heute noch existierende) Kanzlei mit Diether Posser zu gründen, der später Justiz- und Finanzminister in Nordrhein-Westfalen wurde. Dies geschah notgedrungen, denn eine Rückkehr in die Montanindustrie gelang dem Adenauer-Abtrünnigen nicht mehr. 1968 bekannte Heinemann im Interview mit Günter Gaus: "Daher bin ich Anwalt geworden – weil das einfach ein freier Beruf ist, in dem es darum geht, etwas durchzusetzen".
So orientierte er sich einmal mehr um. Er verteidigte erfolgreich den DGB-Vordenker und sozialistischen Wirtschaftswissenschaftler Viktor Agartz vor dem BGH gegen den Vorwurf des Landesverrates (BGHSt 11, 171). Im Jahr 1962 vertrat er in der durch Minister Franz Josef Strauß provozierten "Spiegel-Affäre" das Hamburger Nachrichtenmagazin vor Gericht. Er unterstützte Kriegsdienstverweigerer und Totalverweigerer ebenso wie die "Zeugen Jehovas", insbesondere gegen deren Mehrfachbestrafung, weil sie sich fortwährend dem Kriegsdienst entzogen, und die Karlsruher Richter folgten seinen Argumenten (, Beschluss vom 07.03.1968 - 2 BvR 354/66, 355, 524, 566, 567, 710/66 und 79, 171, 431/67, Dienstflucht).
Auch gegen die Bestrafung von KPD-Mitgliedern wegen ihrer Parteiaktivitäten vor dem Parteiverbot wandte er sich erfolgreich, Karlsruhe sah die Tätigkeit durch das Parteienprivileg auch dann als geschützt an, wenn eine Partei durch eine spätere Entscheidung des BVerfG für verfassungswidrig erklärt wird (, Urteil vom 21.03.1961 – 2 BvR 27/60, Parteienprivileg).
Heinemann ermutigte zudem eine Bank, gegen das Bundesinnenministerium vorzugehen, nachdem dieses eine Hypothek im Grundbuch der KPD für erloschen erklärt hatte. Der BGH entschied, dass die mit der Einziehung des Vermögens der aufgelösten KPD verfolgten Zwecke nicht zwingend den Untergang der Rechte Dritter an den eingezogenen Gegenständen nach sich ziehen, nämlich dann, wenn die Rechte nicht mit dem "Makel der vorsätzlichen Förderung der verfassungswidrigen Bestrebungen der Partei behaftet oder auf die Beeinträchtigung des behördlichen Zugriffs auf das Vermögen der aufgelösten Partei gerichtet" sind (, Urteil vom 29.09.1967 – V ZR 40/66).
"Bist Du bereit?"
Eine neue Etappe begann im Jahr 1966. "Bist Du bereit?", fragte Willy Brandt. Heinemann war es. Im Dezember 1966 übernahm er in der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD das Amt des Bundesministers der Justiz. Der erste sozialdemokratische nach Gustav Radbruch; manchen gilt er als erfolgreichster Justizminister der Bundesrepublik (Rott, NJW 1999, 2161).
Schwerpunkte seines Wirkens waren unter anderem eine umfassende Strafrechtsreform, die den Resozialisierungsgedanken an die Stelle des vorherrschenden Sühneprinzips setzte, die Liberalisierung des politischen Strafrechts und eine Lockerung des "Homosexuellen-Paragrafen" § 175 StGB. Er wollte die Strafbarkeit des Ehebruchs ebenso abschaffen wie die der Gotteslästerung, uneheliche Kinder wollte er rechtlich gleichstellen.
Der Justizminister Heinemann reformierte auch den Strafvollzug, schränkte die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen ein, erweiterte die Aussetzung zur Bewährung und die Anwendung sozialtherapeutischer Maßnahmen. Er sprach sich entschieden gegen die Todesstrafe aus und begrüßte die Verlängerung der Verjährung für NS-Morde. Allerdings wurde unter seiner Ägide im Rahmen der Reformgesetzgebung auch der berüchtigte § 50 Abs. 2 StGB a. F. eingeführt, den der BGH zur kalten Amnestierung von NS-Tätern nutzte, zu deren Gunsten das Gericht häufig eine Gehilfenstellung mit gemilderter Strafandrohung annahm.
"Der freie Markt der Meinungen und Gegenmeinungen"
1969 wurde Heinemann Bundespräsident. Er sprach von Deutschland als "schwierigem Vaterland", von der Liebe zu seiner Frau und nicht zum Staat. Er betrieb die Aussöhnung mit den von Deutschland im Zweiten Weltkrieg überfallenen Ländern, stärkte die Erinnerung an die deutschen Freiheitsbewegungen und sah sich als Bürgerpräsident.
1974 kandidierte der nun 74-Jährige nicht mehr für eine zweite Amtszeit. Als Altbundespräsident korrespondierte er mit Ulrike Meinhof und forderte sie auf, den Hungerstreik in Stammheim zu beenden. Zum Verfassungstag 1976 betonte er in einem Aufsatz, der als sein rechtspolitisches Vermächtnis gelesen werden kann, die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit: "Kritik, radikale Kritik bedarf des freien Marktes der Meinungen und Gegenmeinungen, um fruchtbar zu bleiben. Dazu gehört auch, dass man sich politisch irren oder gar verirren kann, ohne dafür nach Jahren zur Rechenschaft gezogen zu werden, zumal, wenn inzwischen die Irrtümer eingesehen und überwunden sind."
Gustav Heinemann war in fünf Parteien engagiert, blieb sich aber letztlich immer selbst treu. Er starb am 7. Juli 1976 in Essen.
Zitiervorschlag
Dr. Sebastian Felz: "Nicht der Partei folgen, sondern sich selbst". beck-aktuell, 03.08.2026 (abgerufen am: 03.08.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/203236)



